EU-Parlament segnet Kompromissvorschlag zu biometrischen Reisepässen ab

Das EU-Parlament hat eine Verordnung abgesegnet, auf deren Grundlage überall in der EU biometrische Reisepässe eingeführt werden sollen. Kinder im Alter bis zu 12 Jahren sollen keine Fingerabdrücke abgeben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Das Europäische Parlament hat gestern den Kompromissvorschlag abgesegnet, auf dessen Grundlage bis spätestens 28. Juni überall in der EU biometrische Reisepässe eingeführt werden sollen. Die Verordnung legt die Details fest für Sicherheitsfeatures und biometrische Daten (zwei Fingerabdrücke, ein Foto). Das Parlament setzte sich dabei insbesondere mit seinem Vorschlag durch, bei Kindern bis zu 12 Jahren auf die Fingerabdruck-Daten zu verzichten. Die Fingerkuppen von Kindern veränderten sich in dieser Zeit noch so stark, dass sie keine verlässlichen Merkmale abgeben könnten, begründete ein Mitarbeiter der liberalen britischen Abgeordneten Sarah Ludford gegenüber heise online diesen Schritt. Die Kommission wird nun aufgefordert, eine Studie zu den Unsicherheiten von Fingerabdrücken bei Kindern zu erstellen.

Hinnehmen mussten die Parlamentarier im Kompromiss mit dem Rat allerdings, dass Mitgliedsländer, in denen bereits Fingerabdrücke von Kindern von 6 bis 12 Jahren genommen werden, noch vier Jahre Zeit für eine Umstellung haben. Danach soll auf der Basis der Studie die Altersgrenze endgültig festgelegt werden, erklärte der portugiesische Parlamentsberichterstatter Carlos Coelho (EVP). Weitere Ausnahmen legt die Verordnung für Personen fest, bei denen etwa wegen körperlicher Behinderungen keine Fingerabdrücke genommen werden können.

Mehr als die Übergangsfrist für die Fingerabdrücke von Kindern bedauert Ludford, dass das Parlament die Verwendung der biometrischen Daten für nationale Datenbanken nicht einschränken konnte. "Die Mitgliedsländer können allerdings nun nicht mehr sagen, dass die Einrichtung von biometrischen Datenbanken auf Grundlage dieser EU-Verordnung notwendig ist", so Ludfords parlamentarischer Mitarbeiter Wouter van Ballegooij gegenüber heise online. Vielfach hätten Mitgliedsstaaten beim Aufbau der Biometrie-Datenbanken auf Brüssel verwiesen. In der neu gefassten Verordnung sei nun klargestellt, dass sie nicht zum Aufbau solcher Datenbanken ermächtigt oder auffordert.

Die auf Grundlage der Verordnung erhobenen Daten seien zweckgebunden für die Sicherung der Außengrenzen der Union, erläutert van Ballegooij. Wollten die Mitgliedsstaaten die Daten anderweitig, etwa zum Zweck der Strafverfolgung verwenden, müssten sie auf jeden Fall eigene, nationale Gesetze erlassen. Erst dann gebe es eine Rechtsgrundlage. Gerne hätten die Liberalen auch Grenzen für die Verwendung der Daten festgeschrieben, doch das hätte die Kompetenzen der Union überschritten.

Eine Grenze für die nationalen Regierungen hat allerdings kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seiner Entscheidung gegen die britische Regierung (Marper vs. UK) gesetzt. Darin hatte der EUGH die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken für unverhältnismäßig und unvereinbar mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Etwaige nationale Gesetze zu den biometrischen Datenbanken fänden hier ihre EU-rechtliche Grenze, erläutert van Ballegooji. (Monika Ermert) / (anw)