Abo-Abzocker mit neuer Mahnungswelle

Mehrere Verbraucherzentralen warnen derzeit davor, Forderungen der Münchener Anwältin Katja Günther für Websites mit angeblichen Abo-Verträgen nachzukommen. "Am besten gar nicht reagieren" lautet die Empfehlung.

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Von
  • Holger Bleich

Mehrere Verbraucherzentralen warnen derzeit davor, Forderungen der Münchener Inkasso-Anwältin Katja Günther für Websites mit angeblich geschlossenen Abo-Verträgen nachzukommen. Günther verschickte offenbar tausende Mahnungen für Anbieter von Abo-Abzockangeboten im Web, einschlägige Blogs quellen über vor entsprechenden Berichten. Stets geht es um angeblich offene Rechnungen von Unternehmen wie Net Content Ltd. oder Online Content Ltd., hinter denen mutmaßlich immer dieselben Personen stehen.

Viele der Rechnungen beziehen sich auf alte Verträge. Nachdem die betroffenen Netznutzer oftmals mehr als ein Jahr nichts mehr von den Abzockern gehört haben, erhielten sie nun erneut Mahnungen. Offensichtlich hat Rechtsanwältin Günther das Inkasso für die dubiosen Angebote komplett übernommen.

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass sich an der Vorgehensweise nach dem Erhalt solcher Mahnungen dennoch nichts ändert. "Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!", raten etwa die Hamburger Verbraucherschützer. Drohungen wie die von Günther, bei Nichtzahlung die Kundendaten an die Schufa zu übermitteln, seien lediglich Einschüchterungsversuche: "Das ist nicht erlaubt! Weil die Gauner das wissen, finden solche Meldungen auch nicht wirklich statt."

Rechtsanwälte sehen derweil durch das Treiben von Kollegen wie Günther offenbar den Ruf ihres Berufsstands bedroht. Anders als in den Mahnungen dargestellt ist gemäß mehrerer Gerichtsurteile unwahrscheinlich, dass überhaupt eine Zahlungspflicht besteht. Die Anwältin handelt wider besseres Wissen, lautet also der Vorwurf. Dies sieht offenbar auch die Rechtsanwaltskammer München so, bei der Günther zugelassen ist: Dort wurde auf mehrere Beschwerden hin ein Verfahren gegen die Kollegin eingeleitet, es seien nunmehr "berufsrechtliche Maßnahmen" angebracht. (hob)