Kartellamt will "Wettbewerbsbehinderung" bei Amazon beseitigen

Für den Fall, dass keine gütliche Einigung zustande kommt, kündigte der Kartellamtspräsident Andreas Mundt an, nötigenfalls werde sein Amt gegen Amazon auch eine "glasklare Verfügung" erlassen.

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  • dpa

Das Bundeskartellamt will den Online-Einzelhändler Amazon dazu zwingen, seine Geschäftsbedingungen zu ändern. "Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon im Gespräch, um die Wettbewerbsbehinderung zu beseitigen", sagte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, der Süddeutschen Zeitung. Für den Fall, dass keine gütliche Einigung zustande kommt, kündigte er an: "Falls nötig werden wir gegen Amazon auch eine glasklare Verfügung erlassen."

Dabei geht es um die Preispolitik auf dem "Marketplace" von Amazon. Die Anbieter sollen jeweils den günstigsten Preis bei Amazon ansetzen, ihre Ware also auf keiner Plattform günstiger anbieten. "Die Bedingungen, zu den Amazon den Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung. Außerdem werden dadurch Marktzutrittsbarrieren errichtet", sagte Mundt der Zeitung.

Sollte die Wettbewerbsbehörde eine Verfügung erlassen, wäre Amazon gezwungen, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Das Kartellamt untersucht den Fall bereits seit Anfang dieses Jahres. (anw)