Gericht weist Klage gegen Google Street View ab

25.000 Dollar verlangte ein amerikanisches Ehepaar von Google, weil sein Haus in Street View auftauchte. Statt Schmerzensgeld erhielten die Kläger vor Gericht nun eine Standpauke. Aus Deutschland hat Google bislang keine Bilder veröffentlicht.

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Google hat einen juristischen Sieg über die Gegner seiner Street-View-Funktion errungen. Christine und Aaron Boring aus Pittsburgh hatten den Suchmaschinenbetreiber im April 2008 auf 25.000 US-Dollar Schmerzensgeld verklagt, weil ein Google-Kamerawagen ihr Haus fotografiert hatte. Der Wagen habe einen Privatweg befahren, außerdem habe die Veröffentlichung der Bilder ihnen "seelisches Leid" zugefügt und den Wert ihres Hauses gemindert, beschwerte sich das Ehepaar. Die Richterin Amy Reynolds Hay wies die Klage nun als gegenstandslos ab.

In seiner Klageerwiderung hatte Google zuvor argumentiert, die Forderung der Borings nach Schutz ihrer Privatsphäre sei unverhältnismäßig, da ihr Anwesen von Nachbarn ohnehin eingesehen werden könne. Außerdem habe das Ehepaar eine Funktion in Street View nicht genutzt, mit der Nutzer ihren Wunsch nach Entfernen von Bildern melden können. Im linken unteren Bildrand jeder Street-View-Aufnahme steht ein Link mit der Aufschrift "Teilen Sie Ihre Bedenken mit". Trotzdem habe Google die Bilder nach Bekanntwerden der Klage entfernt.

Richterin Reynolds Hay warf den Borings nun vor, den Link nicht genutzt zu haben: "Das Versagen der Kläger, diese naheliegende Maßnahme zum Schutz ihrer Privatsphäre zu ergreifen, lässt vermuten, dass ihr Leid geringer war, als sie behaupten", stellte sie in ihrer zwölfseitigen Begründung fest. Außerdem habe erst die Klage für ein gestiegenes Interesse der Öffentlichkeit an den Bildern gesorgt.

Googles Kamerawagen, die systematisch ganze Städte ablichten, sind in Nordamerika, Europa, Japan, Australien und Neuseeland unterwegs. Um Schleswig-Holstein machen die Fahrzeuge einen Bogen, da Datenschützer, einzelne Gemeinden und auch der Kieler Landtag Widerstand angekündigt hatten. "Google hat versprochen, uns zu informieren, bevor die Fahrten wieder aufgenommen werden", betonte Marit Hansen, Stellvertreterin des Landesbeauftragten für den Datenschutz heute gegenüber heise online.

Im November 2008 hatten die obersten Datenschützer aller Bundesländer in einer gemeinsamen Erklärung die Veröffentlichung von Gesichtern, Nummernschildern und Hausnummern als "unzulässig" bezeichnet. Vermutlich deshalb verzichtete Google bislang auf die Veröffentlichung der bereits in den anderen Bundesländern gesammelten Aufnahmen. Googles Software erkennt Gesichter und Nummernschilder relativ zuverlässig, Hausnummern können allerdings nicht identifiziert werden.

Google ist nicht der einzige Anbieter, der Datenschützer verärgert: Auch in einem virtuellen Stadtrundgang, den die Stadt Bremen für ihr neues Internetportal anfertigen ließ, mussten nachträglich Gesichter von Passanten verpixelt werden. (cwo)