Energiewende und Netzkosten-Rabatte: Die Last des "Mitternachts-Paragrafen"

Rund 1500 weitere Unternehmen wollen in diesem Jahr weniger Netzentgelte zahlen. Die Bürger tragen die Rabatte über die Strompreise mit. Die Grünen fordern von einer großen Koalition eine zügige Reform.

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Von
  • Georg Ismar
  • dpa

Wenn man so will, muss der Golfclub Johannesthaler Hof als Sündenbock für eine unfaire Kostenverteilung bei der Energiewende herhalten. Der Club am Rande des Schwarzwalds kommt wegen eines starken Stromverbrauchs in lastschwachen Nebenzeiten – etwa wenn Bewässerungsanlagen nachts laufen – bis 2015 in den Genuss geringerer Netzentgelte. Das Beispiel dient gerade den Grünen für scharfe Angriffe. Und neue Zahlen zeigen: Die von Union und FDP ausgeweiteten Rabatte nutzen immer mehr Firmen und Einrichtungen.

Wirtschafts-Staatssekretär Stefan Kapferer hat auf eine Anfrage der Grünen nun mitgeteilt, dass im laufenden Jahr insgesamt nochmal bis zu 1500 neue Anträge bei der dafür zuständigen Bundesnetzagentur zu erwarten seien. Da Befreiungen unbefristet oder für mehrere Jahre gewährt werden, kämen sie zu den bisher genehmigten Befreiungen hinzu. Einige Beispiele aus der Liste der bereits genehmigten Anträge, zu der im übrigen auch öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten und Medienhäuser gehören: der Friedrichstadtpalast in Berlin, Kühlhäuser, Schlachthöfe und Fast-Food-Imbisse.

Allerdings sind die Vorteile etwa beim Golfclub Johannesthaler Hof überschaubar. "Wir zahlen je nach Verbrauch 1500 bis 3000 Euro im Jahr weniger", sagt Geschäftsführer Werner Schaffner. Aber: 2329 Anträge wurden seit 2011 schon positiv beschieden – die Kosten hierfür kletterten auf 440 Millionen Euro 2012 und könnten im laufenden Jahr nach Schätzungen über 800 Millionen Euro betragen.

Was bei der Förderung erneuerbarer Energien die Ökostrom-Umlage ist, ist in diesem Bereich die sogenannte Paragraf-19-Umlage, mit der die anderen Stromverbraucher die Netzkosten-Ausnahmen mitbezahlen. Die Umlage ist ebenfalls Teil des Strompreises. Jeder Bürger muss derzeit 0,329 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Pro Jahr macht das bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kWh rund 11,50 Euro aus. Großfamilien müssen immerhin 19,70 Euro im Jahr hierfür zahlen. Völlig unabhängig wird in vielen Regionen Deutschlands wegen der Energiewende und eines Netzausbaus mit weiteren Anstieg der Netzentgelte gerechnet, die ebenfalls Teil des Strompreises sind.

Der Paragraf 19 der sogenannten Stromnetzentgeltverordnung ist seit der Fukushima-Wende ein Streitpunkt. Im politischen Berlin ist er auch als "Mitternachtsparagraf" bekanntgeworden, weil Änderungen in der turbulenten Schlussphase der Gesetzesberatungen zur Energiewende kurz vor der Abstimmung zunächst weitgehend unbemerkt untergebracht wurden. So wurde neben reduzierten Netzentgelten etwa bei hoher Stromabnahme nachts, auch für die energieintensivsten Unternehmen mit einer konstant hohen Abnahme eine 100-prozentige Befreiung beschlossen.

Union und FDP begründeten dies 2011 mit einer netzstabilisierenden Wirkung durch die gleichmäßige, berechenbare Stromabnahme – und einer Sicherung von Arbeitsplätzen. Im Juli wurde der Paragraf vom Kabinett aber bereits in Teilen revidiert. Die Reform war auch durch zwei Entwicklungen erzwungen worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Komplettbefreiung bei einem enorm hohen Verbrauch gekippt, zudem sah die EU-Kommission wettbewerbsrechtliche Probleme.

Während bisher über 200 besonders energieintensive Betriebe komplett von Netzentgelten befreit waren, müssen sie nun mindestens zehn Prozent der allgemeinen Kosten für den Transport von Strom bezahlen – vorausgesetzt, sie verbrauchen pro Jahr 10 Gigawattstunden Strom und nehmen über 8000 Stunden Strom ab. Werden nur über 7000 Stunden Strom abgenommen, sind 20 Prozent der Netzentgelte zu zahlen. Dadurch wird für 2014 sogar ein Sinken der Umlage erwartet.

Der Grünen-Politiker Oliver Krischer fordert von einer möglichen großen Koalition, dennoch weitere Anpassungen vorzunehmen, vor allem beim Passus der sogenannten atypischen Netznutzung, der etwa dem genannten Golfclub zum Vorteil gereicht. "Es kann nicht sein, dass die privaten Haushalte die Strompreise für Golfplätze, Autohäuser und Hähnchenmäster mitbezahlen", betont der Energiefachmann Krischer. (jk)