Rechtsstreit um "Vista Capable" verliert Sammelklage-Status

Die Klägerin hat nach Ansicht der Richterin nicht den Nachweis erbracht, dass die Preise für Computer durch das Logo "Windows Vista Capable" beeinflusst wurden.

vorlesen Druckansicht 184 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Verfahren der unzufriedenen Windows-Nutzerin Dianne Kelley gegen Microsoft wird nicht weiter als Sammelklage geführt. Windows-Anwender, die sich durch das Microsoft-Logo "Vista Capable" irregeleitet fühlen, müssen nun einzeln gegen den Softwarekonzern klagen. Richterin Marsha Pechman vom Bundesbezirksgericht in Seattle begründete ihre Entscheidung zugunsten eines Microsoft-Antrags damit, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass die Preise für PCs und der Absatz von Computern durch das Logo-Programm wesentlich beeinflusst worden seien, berichtet der Seattle Post-Intelligencer. Die Richterin habe betont, dass durch diese Zwischenentscheidung noch keine Richtung für das Verfahren vorgegeben sei. Ein von der Zeitung befragter Microsoft-Sprecher begrüßte die Entscheidung. Insgesamt hätten sechs Personen wegen des Logo-Programms geklagt.

Kelley hatte geklagt, nachdem sie im Jahr 2006 einen Computer gekauft hatte, der das Logo "Windows Vista Capable" trug, sich aber für die Premium-Version des Betriebssystems als nicht geeignet erwiesen hatte. Microsoft hatte mit dem Logo noch vor Erscheinen des aktuellen Betriebssystems Anfang 2007 deutlich machen wollen, dass diese Computer Vista-tauglich sind. Kelley stellte nach Erscheinen des Betriebssystems fest, dass zwar die Version Home Basic auf ihrem Rechner lief, nicht aber die Premium-Version mit den charakteristischen Neuerungen wie der Aero-Oberfläche. Sie fühlte sich um das "wahre Vista" betrogen und strebte ein Sammelklageverfahren an. Im bisherigen Verfahren hat sich der Verdacht erhärtet, Microsoft habe mit reduzierten Logo-Anforderungen Intel helfen wollen.

Siehe dazu auch:

(anw)