Wien und Niederösterreich: "Smarte" Stromzähler aufgeschoben
Die Netzbetreiber sehen unklare rechtliche Bestimmungen und vermissen Unterstützung durch die Behörden bei den "intelligenten Stromzählern". Die Regulierungsbehörde E-Control pocht aber auf die flächendeckende Einführung bis Ende 2019.
Die Stromnetzbetreiber Wiens und Niederösterreichs, Wien Energie und EVN, haben die Einführung "intelligenter Stromzähler" aufgeschoben. Dies berichtet das Wirtschaftsblatt. Die Netzbetreiber sehen unklare rechtliche Bestimmungen und vermissen Unterstützung durch die Behörden. Die Regulierungsbehörde E-Control pocht aber auf die flächendeckende Einführung bis Ende 2019. Die Verbraucher könnte da aber einen Strich durch die Rechnung machen.
Seit Herbst steht es den Österreichern frei, die Installation eines intelligenten Stromzählers abzulehnen. Die seit 2010 geltende Zwangsbeglückung mit diesen Zählern wurde mit Gesetzesnovellen abgeschafft. Allerdings hat der Wirtschaftsminister verabsäumt, seine Intelligente-Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) anzupassen. Diese verpflichtet die Netzbetreiber nach wie vor, bis Ende 2019 95 Prozent der Kunden einen "Smart Meter" zu verpassen. Davor gibt es zwei verpflichtende Stufen, 10 Prozent bis Ende 2015 und 70 Prozent bis Ende 2017.
Wie ein Netzbetreiber die Prozentvorgabe erreichen soll, wenn Kunden die neuen Zähler nicht möchten, ist unklar. Jede Stufe, die nicht eingehalten wird, kann eine Strafe von bis zu 75.000 Euro nach sich ziehen. Ein verschwindend geringer Betrag im Vergleich zum Aufwand für die Beschaffung, Installation und Auswertung der neuen digitalen Zähler. "Aus unserer Sicht sind die Rahmenbedingungen völlig klar, wir haben für Investitionssicherheit gesorgt", sagte E-Control-Vorstand Martin Graf zum Wirtschaftsblatt. Er erwarte die Einhaltung des Stufenplans.
Zieht ein Verbraucher um, darf er den intelligenten Zähler am neuen Standort ablehnen. Gegebenenfalls müsste der Netzbetreiber dann wieder einen klassischen Zähler einbauen, dürfte dem jeweiligen Kunden dafür aber nichts extra verrechnen. Wien Energie überlegt daher, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Nicht ausgeschlossen ist, dass damit die Wahlfreiheit der Österreicher wieder gekippt werden könnte. (jk)