USA: Nationales Handy-Frühwarnsystem soll 2010 starten
Die FCC hat erste Regeln zur Einführung eines landesweiten Mobiltelefon-Alarmsystems in den Vereinigten Staaten erlassen. Die Bevölkerung soll darüber Nachrichten erhalten, wenn Naturkatastrophen drohen oder Terrorattacken befürchtet werden.
Die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC (Federal Communications Commission) hat erste Regeln zur Einführung eines landesweiten Mobiltelefon-Alarmsystems in den Vereinigten Staaten erlassen. Ziel des "Commercial Mobile Alert System" (CMAS) ist die Information der Bevölkerung in Krisen- und Ausnahmesituationen. Die Bürger sollen ab dem Jahr 2010 Textnachrichten auf Handys und andere Mobilgeräte erhalten, wenn Naturkatastrophen drohen, Terrorattacken befürchtet werden oder Gewalttäter in Schulen oder Universitäten eindringen. Genutzt werden soll das System auch bei vermissten oder entführten Kindern.
Grundlage des Commercial Mobile Alert System ist das im Jahr 2006 von Präsident George W. Bush unterzeichnete SAFE-Port-Gesetz, in dem der sogenannte "Warning Alert and Response Network" (WARN) Act verankert wurde. In WARN wird die FCC angewiesen, technische und regulatorische Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Ausnahmezuständen künftig Warnhinweise über die Netze kommerzieller Mobilfunkbetreiber verbreitet werden können. In einem 69 Seiten langen Bericht (PDF-Datei) hält die FCC jetzt fest, wie sie sich ein solches System vorstellt und wie entsprechende Warnmeldungen auszusehen hätten.
Dem Bericht zufolge soll es drei Typen von Warnmeldungen geben: Den "Presidential Alert" (nationale Bedrohungen), den "Imminent Threat Alert" (lokale Bedrohungen etwa durch Tornados oder Schießereien an Schulen) und den "Child Abduction Emergency/Amber Alert" (vermisste oder entführte Kinder). Die verschickten Nachrichten sollen mit der jeweiligen Kategorie gekennzeichnet werden und Informationen zur betroffenen Region sowie empfohlene Verhaltensmaßnahmen enthalten. Die Teilnahme an dem Warnsystem ist den Angaben zufolge sowohl für Mobilfunkprovider als auch für Kunden freiwillig. Auch sollen keine Gebühren für den Empfang der 90 Zeichen umfassenden Textnachrichten anfallen. (pmz)