Pressefreiheit: Europäischer Gerichtshof stärkt Quellenschutz

Ein niederländischer Journalist war mehr als zwei Wochen lang inhaftiert worden, weil er sich geweigert hatte, seine Informationsquelle zu nennen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konnte er sich nun durchsetzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 40 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Ein niederländischer Journalist, der seine Informationsquelle nicht nennen wollte und deshalb inhaftiert wurde, hat sich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt. Die Inhaftierung des Journalisten sei eine "radikale Methode, die Personen mit genauen Informationen über Straftaten nur abschrecken können, ihre Kenntnisse der Presse weiterzuleiten", urteilten die Straßburger Richter am heutigen Donnerstag (AZ: 64752/01).

In dem Fall ging es um Waffenhandel. Darüber hatte der Journalist ohne Nennung seiner Quellen geschrieben. Der 35-Jährige aus Amsterdam war im Jahr 2000 mehr als zwei Wochen lang inhaftiert worden, weil er sich geweigert hatte, seine Informationsquelle zu nennen. Drei Männer waren wegen Waffenhandels von einem Gericht verurteilt worden.

"Der Quellenschutz gehört zu den Grundsätzen der Pressefreifreiheit", betonten die Straßburger Richter. Der Wunsch der niederländischen Regierung, die Quelle des Journalisten in Erfahrung zu bringen, sei kein ausreichendes Motiv, um einen Verstoß gegen den Quellenschutz zu rechtfertigen. (dpa) / (jk)