Berlin erwägt Strafe für Virenverbreitung

Die Bundesregierung erwägt, den Tatbestand der Verbreitung von Computerviren in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

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Von
  • Christian Persson

Die Bundesregierung erwägt, den Tatbestand der Verbreitung von Computerviren in das Strafgesetz aufzunehmen, sagte Bundesinnenminister Otto Schily am Freitag in einer ZDF-Sondersendung zum "ILOVEYOU"-Angriff. Auch über eine Verschärfung der Strafandrohung für die einschlägige Tatbestände werde nachgedacht.

Bisher müsste ein Täter in Deutschland in einem ähnlichen Fall nur dann mit einer Bestrafung rechnen, wenn ihm die Zerstörung von Daten nachgewiesen werden kann. Nach § 303a StGB betrüge die Höchststrafe zwei Jahre Haft. Je nach den näheren Umständen kommt auch der Tatbestand der Computersabotage in Betracht, der mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. Die Verbreitung von Viren als solche ist im Strafgesetzbuch nicht erfasst.

Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries, sagte der Tageszeitung "Die Welt", angesichts der grenzüberschreitenden Struktur des Internets mache eine gesetzliche Regelung nur Sinn, wenn sie international abgestimmt sei. Daher arbeite die Bundesregierung im Europarat mit anderen Staaten an übereinstimmenden Normen. (cp)