Strafrechtliche Maßnahmen gegen Piraterie in Brüssel blockiert

Die Pläne für strafrechtliche Maßnahmen gegen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen nach IPRED2 liegen in Brüssel nach einem Einspruch zunächst auf Eis. Strittig sind Regelungen zur Behandlung von Parallelimporten.

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Von
  • Monika Ermert

Während in Berlin das der EU-Copyright-Richtlinie (IPRED) folgende Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums verabschiedet wurde, liegen in Brüssel Pläne für strafrechtliche Maßnahmen gegen Piraterie auf Eis. Die vor einem Jahr vom Parlament in erster Lesung verabschiedete IPRED 2 ist durch eine Beschwerde gegen den konsolidierten Text blockiert. Die Beschwerde hatte die grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger eingelegt, nachdem die vom Parlament mehrheitlich akzeptierte Ausnahme von Parallelimporten in dem Text des Richtlinienentwurfs modifiziert worden war. Nun sollen Parallelimporte nur dann straffrei bleiben, wenn sie vom Rechteinhaber genehmigt sind.

IPRED 2 sieht für Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß Strafen von bis zu 300.000 Euro vor. Eine vom Parlament vorgenommene Einschränkung betrifft den Patentschutz; Verletzungen können hier weiterhin nur zivilrechtlich geltend gemacht werden. Erfasst ist dagegen eine lange Liste von geistigen Eigentumsrechten von Markenrecht bis zu Datenbankschutz und "design rights".

Die Ausnahme für Parallelimporte originaler Güter sei der erklärte Wille des Parlaments, meint Lichtenberger, die nun seit Monaten auf eine Klärung der Angelegenheit durch das Büro des Parlamentspräsidenten wartet. "Ich werde in der Sache auch nicht klein bei geben", sagte sie am heutigen Freitag gegenüber heise online. Ein bereits abgestimmter Text könne nicht einfach missachtet werden.

Statt einer Antwort aus dem Büro des Präsidenten Hans-Gert Pöttering erfuhr Lichtenberger nun, dass der von ihr monierte Text in der umstrittenen Fassung im Amtsblatt erschienen ist. Zwar bleibe trotz dieser durch das für die Vorlagen zuständige Büro veranlassten Veröffentlichung das Verfahren schwebend. Der Ministerrat hat den Richtlinienentwurf so auch noch nicht beraten und hat von der EU Kommission zudem nachträglich ein Gutachten zur Notwendigkeit der Strafvorschriften gefordert.

Lichtenberger interpretiert die plötzliche Veröffentlichung des umstrittenen Texts, von der man nach Aussagen ihr gegenüber habe absehen wollen, als Indiz für den fortgesetzten Feldzug von Lobbyisten für weitere gesetzliche Verschärfungen im Urheberrecht. (Monika Ermert) / (vbr)