Musikindustrie kritisiert Urheberrechtsnovelle

Auch nach der gestern beschlossenen Gesetzesänderung sei es für Musikverlage zu schwierig, bei Internet-Providern die Daten Verdächtiger abzufragen und die Deckelung der Abmahngebühren behindere die Durchsetzung berechtigter Interessen.

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Von
  • Christof Kerkmann
  • dpa

Die deutsche Musikindustrie hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Urheberrecht kritisiert. Obwohl die Novelle die zivilrechtliche Verfolgung von Raubkopierern erleichtern solle, befürchte man sogar Verschlechterungen im Vergleich zur derzeitigen Praxis, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie in einem Gespräch mit dpa. Denn entscheidende Passagen seien schwammig formuliert: "Das Gesetz wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet."

Das Gesetz ermöglicht Inhabern von Urheberrechten – zum Beispiel Musikverlagen –, direkt beim Internet-Provider die Identität von Musikpiraten zu erfragen. Allerdings muss der Rechtsbruch ein "gewerbliches Ausmaß" erreichen. Diese Einschränkung lehnt der Musikverband ab, da er auch Privatleute von der Produktpiraterie abschrecken will. Aus Sicht der Industrie bestehe somit "kein eindeutiger zivilrechtlicher Anspruch" auf die Herausgabe der Daten: "Das Gesetz droht ins Leere zu laufen."

Die Herausgabe der Daten ist an einen richterlichen Vorbehalt geknüpft. Das bedeute für die Musikindustrie zusätzliche Kosten, da man einen Gerichtskostenvorschuss leisten müsse, monierte Michalk. Angesichts mehrerer zehntausender Klagen pro Jahr komme eine beträchtliche Summe zusammen. "Das Gesetz könnte dazu führen, dass Geschädigte auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen bleiben", etwa, wenn man den Täter nicht erwische und ihm daher die Gerichtskosten nicht in Rechnung stellen könne.

Zudem lehnt die Musikindustrie eine Deckelung von Abmahngebühren auf 100 Euro ab: "Das ist nicht nachvollziehbar." Zwar würden Abmahnungen derzeit manchmal missbräuchlich eingesetzt. Michalk sieht jedoch im Fall der Musikindustrie ein berechtigtes Interesse, das sich durch die Begrenzung der Gebühren möglicherweise nicht mehr durchsetzen lasse: "Die Anwälte haben Kosten, die dann nicht mehr gedeckt sind."

Christof Kerkmann, dpa ()