Microsoft schlägt abgestuftes System zum Schutz der Privatsphäre vor

Der Redmonder hat bei der US-Regulierungsbehörde FTC seinen Beitrag dazu abgeliefert, wie Nutzerdaten bei Online-Werbetreibenden besser geschützt werden können.

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In der Diskussion um mehr Datenschutz und Transparenz bei Online-Werbung in den USA hat der Softwarekonzern Microsoft vorgeschlagen, die Privatsphäre der Internetnutzer durch ein mehrstufiges System zu schützen. In einer diese Woche veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) zu Vorschlägen der Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) schreibt der Redmonder Konzern, die Auflagen für die Online-Dienstleister für die Verwendung von gewonnenen Informationen sollten umso rigider sein, je mehr sie über den Nutzer verraten.

So müsse der Nutzer bei einfachen Online-Anzeigen lediglich mit einem Link auf eine Hinweisseite versorgt werden, wenn beispielsweise nur Daten zu Page Views gesammelt werden. Wenn aber konkret nutzeridentifizierbare Daten herangezogen würden, um zugeschnittene Werbung zu offerieren, müssten die Nutzer ihre Einwilligung geben, schlägt Microsoft vor. Die Auflagen zum Datenschutz und zur Aufklärung der Nutzer sollen umso strenger sein, je weiter ein Werbenetz gestrickt ist und wenn weitere Unternehmen daran beteiligt sind.

Seit gut einem Jahr laufen in den USA verstärkt Diskussionen über den Daten- und Verbraucherschutz im Internet, beispielsweise während einer FTC-Anhörung im Herbst 2006. Im Herbst 2007 befasste sich eine FTC-Konferenz speziell mit dem Thema verhaltensgesteuerte Werbung. Im wesentlichen ging es hier wie auch bei den von der Regulierungsbehörde erarbeiteten, vorgeschlagenen Prinzipien darum, die Privatwirtschaft zur Selbstverpflichtung anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden müssen. Weitere Stellungnahmen haben früher bereits beispielsweise Google (PDF-Datei) und AOL (PDF-Datei) eingereicht.

Die FTC verlangt von den Online-Werbetreibenden, die Nutzer über die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten verbraucherfreundlich aufzuklären und Gelegenheit zu geben, die Datensammlung und auch abzulehnen, wenn die Informationen für Zwecke verwendet werden sollen, für die sie ursprünglich nicht vorgesehen waren. Die Daten sollten möglichst sicher gespeichert und nur so lange vorgehalten werden, wie es für die vorgesehenen Zwecke nötig ist. Die FTC ersucht in ihren Vorschlägen auch um eine einheitliche Definition für "sensible Daten".

Datenschutzbedenken kamen im Jahr 2006 massiv auf, als bekannt wurde, dass der Internetdienstleister AOL Suchmaschinenanfragen von 500.000 Nutzern veröffentlicht hatte. Der Such- und Werbedienstleister Google wird in Europa von Datenschützern aufgefordert, seine Suchanfragendaten nach sechs Monaten zu löschen. Microsoft gibt in seiner Stellungnahme an, dort würden Suchanfragen nach 18 Monaten anonymisiert. (anw)