Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Kieler Landgericht verurteilte den 56-jährigen ehemaligen Mobilfunk-Unternehmer am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Der Mobilcom-Gründer und Ex-Milliardär Gerhard Schmid muss nicht ins Gefängnis. Das Kieler Landgericht verurteilte den 56-jährigen ehemaligen Mobilfunk-Unternehmer am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Fünf Monate gelten bereits als verbüßt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie warf Schmid vor, im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro "beiseitegeschafft" zu haben. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte Freispruch verlangt.
Schmid habe Vermögenswerte in Höhe von 1,2 Millionen Euro vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit gebracht, nachdem ihm die SachsenLB ein 100-Millionen-Euro-Darlehen gekündigt hatte, lautete die Anklage. Darin sah der Staatsanwalt "Planvolles Handeln" im Angesicht der Zahlungsunfähigkeit. Schmids Verteidiger hatten dagegengehalten, das Darlehen sei zu Unrecht gekündigt worden, ihr Mandant also nie zahlungspflichtig und damit auch nicht zahlungsunfähig gewesen. Außerdem seien alle Transaktionen offen und nachvollziehbar gewesen. (dpa) / (anw)