Schweiz: Urheberrechtsabgaben für Musikplayer mit Flashspeicher sinken

Verbraucherorganisationen feiern es als ersten Erfolg, dass die Verwertungsgesellschaften die höchsten Tarife senken, wollen aber weiter gegen die Abgaben auf Abspielgerät vorgehen.

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Von
  • Tom Sperlich

Es geht also doch günstiger: Die fünf Schweizer Urheberrechtsgesellschaften – Suisa, ProLitteris, SSA, Suissimage und Swissperform – senken die Urheberrechtsvergütung auf bestimmte Speichermedien mit mehr als 4 GByte um bis zu 75 Prozent. Grund sei die schnelle technische Entwicklung, etwa bei mobilen Musikplayern (iPod und andere), die zunehmend mit großen Flashspeichern ausgestattet werden, hieß es dazu.

Bei der Festlegung des Tarifs waren Flashspeicher in heutiger Kapazität noch nicht erhältlich. Da die Abgabegebühr pro Gigabyte Speicherplatz festgelegt wurde, ergeben sich bei der Hochrechnung von den kleineren auf die größeren Speicher immense Gebühren. Musste bisher auf den neuen iPod touch mit 32 GByte eine Urheberrechtsabgabe von 153,03 Franken (96,70 Euro) entrichtet werden, sind es jetzt noch 41,81 Franken (26,41 Euro). Wird die nächste Generation von MP3-Playern mit 64 GByte Flashspeicher ausgeliefert, dann fallen als Vergütung 67,73 Franken an, teilte die Suisa mit. Die Gebühr verdoppelt sich jetzt nicht mehr – nach alter Berechnung wären sogar unglaubliche 306,05 Franken (193,36 Euro) für 64 GByte Flashspeicher angefallen. Der Nachlass wird den vergütungspflichtigen Importeuren und Herstellern ab 1. April freiwillig und ohne Auflagen gewährt, teilt die Suisa mit.

Die hohe Abgabe auf Speichermedien wurde von Verbraucherschützern und der betroffenen Branche lange bekämpft, doch nach einem Urteil des Eidgenössischen Bundesgerichts trat die Verordnung im September 2007 in Kraft. Die Gebühr ist für feste oder wechselbare digitale Speichermedien in hauptsächlich zur Aufnahme bestimmten Geräten zu entrichten, also MP3-Player mit Flashspeicher oder Videoaufnahmegeräte mit einer Festplatte. Dieselbe Festplatte in einem PC ist dagegen abgabefrei, weil sie nur in zweiter Linie zur Speicherung von Musik oder Filmen dient.

Aus allen Teilen der Schweiz zeigen sich Verbraucherschützer wie acsi, FRC, kf und SKS erfreut über die heutige Gebührensenkung und feiern "einen Erfolg für die Konsumentenorganisationen". Da die Bevölkerung entrüstet auf die hohe "MP3-Abgabe" reagierte, zeige sich heute, so teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mit, dass "steter Druck aus der Bevölkerung die Behörden unter Zugzwang setzt!" Für die Verbraucherschutzorganisationen ist die Angelegenheit der hohen Urheberrechtsvergütungen auf Speichermedien aber noch nicht erledigt. Es wären lediglich die "Ausreißertarife" korrigiert worden, erklärt die SKS.

Die Höhe der Abgaben für Festplattenrecorder und iPods mit eingebauter Festplatte bleibt unangetastet. Die Verbraucherorganisationen verlangen eine weitere Abgabensenkung, sollte die Summe aller Abgaben auf Leerträger und Geräte (Kassetten, CD-/DVD-Rohlinge, MP3-Player, DVD/Festplatten-Recorder) deutlich höher als bisher liegen. Die Verwertungsgesellschaften und Gerätehersteller sollen darlegen, fordern die Verbraucherschützer, wie groß der Ertrag der Leerträger- und Geräteabgaben ist. Nur dies ermögliche eine seriöse Diskussion über die "faire" Höhe der Urheberrechtsabgaben". (Tom Sperlich) / (vbr)