Grenzen für den Datenaustausch zu Sicherheitszwecken gefordert

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich für die Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien beim Transfer personenbezogener Informationen etwa für die Terrorabwehr stark gemacht, während die Jugendpresse die Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich für die stärkere Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien beim internationalen Austausch personenbezogener Informationen für Sicherheitszwecke eingesetzt. Seine Zunft sei zwar nicht dagegen, dass für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität personenbezogene Daten erhoben und zwischen den Sicherheitsbehörden transferiert werden, erklärte Schaar. Er äußerte sich im Zusammenhang mit einem Treffen des EU-Parlaments und der portugiesischen Nationalversammlung im Rahmen der Ratspräsidentschaft der Südwesteuropäer am heutigen Dienstag. Es müsse aber dafür gesorgt sein, dass vor allem die Verhältnismäßigkeit bei derlei Datenweitergaben gewährt bleibe, meinte Schaar.

Konkret erneuerte Schaar in diesem Zusammenhang seine Kritik an der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, die der Bundestag hierzulande vor kurzem beschlossen hat. So sei es nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, "wenn immer mehr Daten ohne Anfangsverdacht und ohne konkrete Gefahr erhoben und quasi auf Vorrat gespeichert und übermittelt würden". Der Informationsaustausch müsse zudem "streng zweckgebunden für die Aufgaben der Sicherheitsbehörden erfolgen", was der Rechtsausschuss des Bundesrates bei der Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten anders sieht. Laut Schaar müssten die Rechte unbescholtener Bürger gewahrt werden. Die datenschutzrechtlichen Regelungen seien entsprechend auszubauen. Es bedürfe obendrein "einer begleitenden datenschutzrechtlichen Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbehörden über die Grenzen hinweg".

Schaar nahm neben der Vorratsdatenspeicherung verschiedene Maßnahmen in den Blick, die zunächst auf europäischer Ebene beschlossen und nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. So warnte er davor, das mit den USA geschlossene Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten unverändert auf Europa zu übertragen. Der Bundestag hat die umstrittene Vereinbarung aber bereits mit den Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Ausgebaut haben die EU-Mitgliedsstaaten zudem den Austausch etwa von biometrischen Daten, DNA-Informationen oder Kfz-Angaben im Rahmen des Vertrags von Prüm. Es gibt auch Zusagen von Seiten Brüssels, die EU-weit gespeicherten Vorratsdaten für US-amerikanische Sicherheitsbehörden zu öffnen. Im Rahmen des umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates könnten zudem Strafverfolger und Geheimdienste aus 52 Ländern nach Ansicht von Bürgerrechtlern auf die Verbindungs- und Standortdaten zugreifen.

Gegen das hiesige Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung hat sich derweil auch entschieden die Jugendpresse Deutschland ausgesprochen. Damit seien "vertrauliche Gespräche mit Informanten, die bisher dem Quellenschutz unterlagen, nicht mehr möglich sind", bemängelt Vorstandssprecherin Elisa Gärtner. Besonders schwer wiege in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Journalisten gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen weniger geschützt sind als andere Berufsgeheimnisträger wie etwa Abgeordnete und Strafverteidiger. "Die Bedeutung journalistischer Tätigkeit für eine funktionierende Demokratie wird anscheinend nicht mehr geschätzt", moniert Gärtner. So werde der kommenden Journalistengeneration ein "großer Felsbrocken in den Weg gelegt".

"Internet, E-Mail, Telefon ­ das sind technische Errungenschaften, die eine Recherche für junge Medienmacher enorm vereinfachen", ergänzt Michael Metzger aus dem Vorstand des Vereins mit 10.000 jungen Medienmachern. "Die neue Gesetzeslage zwingt uns jedoch, künftig darauf zu verzichten. Informantenschutz ist nur noch bei persönlichen Treffen gewährleistet. Per Gesetz werden wir in die Steinzeit zurück katapultiert." Die Jugendpresse Deutschland und ihre Landesverbände prüfen aktuell Möglichkeiten, juristisch gegen die neue Gesetzeslage vorzugehen. Der Verein ermutigt ferner junge Medienmacher ausdrücklich, über die Thematik in eigenen Artikeln zu berichten.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)