Datenschützer werfen Report München Meinungsmache für Vorratsdatenspeicherung vor

Das ARD-Magazin hat in seiner jüngsten Sendung laut Kritikern mit falschen Argumenten einen Gegensatz zwischen Daten- und Opferschutz konstruiert und Meinungsmache für die Protokollierung von Nutzerspuren betrieben.

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Der jüngste Beitrag von Report München zum Thema "Datenschutz contra Opferschutz" vom gestrigen Montagabend schlägt Wellen: In Blogs wird derzeit etwa moniert, dass die Autoren des Beitrags, Polizeireporter Oliver Bendixen und seine Kollegin Sabina Wolf, "tief in die Lügen-Trick-Kiste" gegriffen und in einer "Melange aus Vergewaltigungsdrama, Polizeiheroik und Staatsromantik" für die verdachtsunabhängige sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten geworben hätten. Auch der Datenschutzforscher Ralf Bendrath zieht im Online-Journal Netzpolitik.org das Fazit: "Schlecht recherchierte, plumpe Meinungsmache."

In der kritisierten ARD-Sendung behauptet ein Kriminalbeamter aus Nürnberg unter anderem, dass eine Vergewaltigung ohne den Diebstahl des Mobiltelefons des Opfers durch den Täter aufgrund der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März zum eingeschränkten Zugriff von Ermittlern auf die sechs Monate zu speichernden Vorratsdaten nicht hätte aufgeklärt werden können. Das erfolgte schwere Delikt sei aber auch nach dem Beschluss aus Karlsruhe noch ein Straftatbestand, der eine Nutzung von auf Vorrat vorgehaltene Verbindungsdaten erlaube, hält Bendrath dem entgegen. Richtig sei vielmehr, dass bei einem Vergehen, bei dem die Telekommunikation keine Rolle spiele, natürlich auch die Vorratsdatenspeicherung nichts bringe. Vergessen hat der zitierte Fahnder zudem, dass Anbieter im Mobilfunkverkehr wegen noch wenig genutzter Flatrates Verbindungsinformationen oft nach wie vor für Abrechnungszwecke rund drei Monate aufbewahren und die Polizei darauf sowieso zur Aufklärung von Straftaten weiterhin zugreifen darf.

Als weiteren "Beleg" für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung und möglichst weiten Zugangsberechtigungen für die Sicherheitsbehörden führt der Bericht den "spektakulären Fall der Münchner U-Bahn-Schläger" vom Dezember vergangenen Jahres an. Dabei hätte neben der umstrittenen Videoüberwachung auch die Auswertung der Handydaten zur Festnahme der Täter innerhalb weniger Tage geführt. Das Vergehen spricht aber eigentlich genau gegen die pauschale Datensammlung auf Vorrat, da diese erst Anfang 2008 in Kraft trat und die Verbindungsdaten trotzdem sachgerecht genutzt werden konnten.

In einer Woche soll die Bundesregierung den Karlsruher Richtern berichten, heißt es weiter in dem Beitrag, wie die Polizei mit der "absurden Regelung" zur Einschränkung der Zugriffsrechte klarkomme. Noch im Herbst, wollen die Münchner erfahren haben, werde das Bundesverfassungsgericht dann seine endgültige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung bekannt geben. Ein Anwalt des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hatte Mitte August im Namen der über 34.000 Bundesbürger, die sich an der "Massenklage" gegen die verdachtsunabhängige Aufbewahrung ihrer Nutzerspuren beteiligt haben, in Karlsruhe Antrag auf Aussetzung der gesetzlichen Regelungen gestellt. Die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik wird von Report München aber "nur" als "Klage einer Bürgerinitiative" abgetan. Zugleich unterschlug das Magazin mehrere weitere anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung, wie sie etwa die Grünen oder die Gewerkschaft ver.di eingereicht haben.

"Report München hat sich ja einen Ruf als konservatives Magazin erarbeitet", lautet Bendrath Resümee gegenüber heise online. Trotzdem dürfe der Gebührenzahler aber wohl noch erwarten, "dass die uns keine so dreisten Falschinformationen auftischen". Andernfalls sei der Bericht höchstens noch als Beitrag zur unseligen Debatte "Blogger vs. Qualitätsjournalismus" abzubuchen, wobei letzterer in diesem Lichte schlecht dastehe.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)