Journalist will BND-Daten einsehen

Um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken, hatte der Geheimdienst Journalisten ausspioniert. Ende 2005 wurde die Affäre bekannt. Ein Journalist will nun Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten.

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Von
  • dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch die Klage des Berliner Journalisten Andreas Förster gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Richter müssen entscheiden, in welchem Umfang der Geheimdienst Einsicht in seine Daten gewähren muss. Der Berliner Journalist will wissen, was über ihn gespeichert wurde. Dies wird ihm bislang verwehrt.

Um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken, hatte der Geheimdienst Journalisten ausspioniert. Ende 2005 wurde die Affäre bekannt. Im Mai 2006 wurde ein Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags veröffentlicht. Danach war das Vorgehen rechtswidrig.

Der BND hält die Angaben, die er dazu bislang dem 48 Jahre alten Journalisten gegenüber gemacht hat, für ausreichend. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für eine Akteneinsicht. Die Leipziger Richter müssen nun prüfen, wie weit der Auskunftsanspruch tatsächlich geht. Förster verlangt, die Akten zu seinem Fall selbst einsehen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz zuständig. Eine Entscheidung will der zuständige 6. Senat noch heute fällen. (dpa) / (jk)