Intel zieht im Netbook-Streit vor Gericht

Gattungsbegriff oder Markenname? Im Streit um die Bedeutung des Wortes Netbook verklagt Intel das kanadische Unternehmen Psion.

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Intel hat Psion verklagt, um dem kanadischen Hersteller die Rechte an der Marke "Netbook" zu entreißen. Die Klage der von Intel engagierten Anwaltskanzlei ging vor zwei Wochen beim Bezirksgericht von Nordkalifornien ein, vier Tage, bevor Dell einen Antrag mit dem gleichen Ziel bei der Schiedsstelle des US-Patentamtes einreichte.

Der Chiphersteller reagiert damit auf einen Abmahnbrief, den ein Psion-Anwalt im Dezember abgeschickt hatte, weil Intel den Begriff Netbook zur Vermarktung seiner Atom-Prozessoren verwendet und sich die Domain netbook.com gesichert hat. Andere Webseitenbetreiber erhielten im gleichen Monat ebenfalls Abmahnungen. Psion hält die Markenrechte seit dem Jahr 2000, stellt zurzeit aber keine Netbooks her, sondern konzentriert sich auf robuste Handheld-PCs für den Außendiensteinsatz.

Intel möchte die Marke nicht für sich selbst schützen lassen, sondern verlangt ihre Löschung aus dem Handelsregister. "Die Öffentlichkeit verwendet 'Netbook' bereits als Gattungsbegriff für eine Kategorie von Notebooks, die klein, günstig und mit geringerer Rechenleistung ausgestattet sind", argumentieren die Anwälte in ihrer Klageschrift (PDF-Datei). Als Beleg zitieren sie zahlreiche Zeitungsartikel in denen von Netbooks als einer neuen Geräteklasse die Rede ist.

Außerdem werfen die Intel-Anwälte Psion-Produktmanager Herb Turzer vor, das Patentamt belogen zu haben, als er im Jahr 2006 versicherte, seine Firma vermarkte weiterhin Organizer mit dem Produktnamen Netbook. Intel behauptet, Psion habe den Verkauf bereits 2003 eingestellt.

Beide Argumente bringt auch Dell in seinem Antrag vor. Psion wehrt sich mit der Aussage, immer noch Zubehör für seine Netbooks anzubieten. Zudem sei der Gattungsbegriff Netbook zwar unter technisch sachkundigen Personen verbreitet, nicht aber in der gesamten Bevölkerung. (cwo)