US-Videoportal muss nicht für Copyright-Verletzungen haften

Das Online-Videoportal Veoh muss nach einem Urteil eines US-Bundesgerichts nicht dafür geradestehen, dass Nutzer nicht autorisierte Videos veröffentlichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Online-Videoportal Veoh muss nicht für Copyright-Verletzungen haften, die Nutzer durch Hochladen nicht lizenzierter Inhalte begangen haben. Das hat ein Bundesgericht im US-amerikanischen San Jose entschieden. Geklagt hatte im Jahr 2006 der Porno-Produzent IO Group, dessen Inhalte angeblich auf der Veoh-Website wieder aufgetaucht waren.

Richter Howard Lloyd meint laut einem Bericht des Wall Street Journal, Veoh dürfe die sogenannten Safe-Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Urheberrechts beanspruchen, da das Unternehmen nicht aktiv am Upload der Inhalte beteiligt ist. Dieser Vorgang geschehe automatisch. Zudem habe Veoh nachgewiesen, ausreichende Maßnahmen gegen die Veröffentlichung nicht autorisierter Videos auf seiner Website ergriffen zu haben.

Die Google-Tochter YouTube, von der das US-Medienunternehmen Viacom eine Milliarde US-Dollar wegen Copyright-Verletzungen durch Nutzer verlangt, sieht sich durch das Urteil in ihren Argumenten bestätigt, heißt es in dem Bericht. YouTube halte sich an die Gesetze und gehe in seinem Schutz der Inhalte-Anbieter sogar darüber hinaus. Das Gericht in New York, das über Viacoms Klage verhandelt, ist allerdings nicht an das Urteil aus Kalifornien gebunden. Gegen Veoh ist nun noch eine Klage von Universal Music vom September 2007 anhängig. (anw)