Gericht unterbindet Tastendruck-Abzocke

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Anordnung der Bundesnetzagentur bestätigt, die es untersagt, Anrufer per Tastendruck an eine kostenpflichtige 0900-Rufnummer weiterzuleiten.

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Von
  • Urs Mansmann

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute bestätigt, dass die Weiterleitung per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer unzulässig ist. Das Geschäftsmodell "Abzocke per Anruf" funktionierte folgendermaßen: Ahnungslose Kunden wurden angerufen und mit einem angeblichen Gewinn geködert. Um den abzurufen, sollten sie eine Taste auf ihrem Telefon drücken. Taten sie dies, führte das tatsächlich zu einem Gewinn, nämlich für den Anrufer, der den Angerufenen zu einer 0900-Rufnummer weiterleitete und dies über die Telefonrechnung abrechnete.

Die Bundesnetzagentur untersagte im Februar die ungewollten Werbeanrufe und die Weiterleitung auf die Mehrwertdienste-Rufnummern, wogegen das betroffene Unternehmen Widerspruch einlegte. Es wollte beim Verwaltungsgericht erreichen, dass das Verbot nicht wirksam wird. Das Kölner Gericht machte den findigen Geschäftemachern einen Strich durch die Rechnung; zum Schutz der Verbraucher gilt das von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Verbot ab sofort. Die Weiterleitung per Tastendruck verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, befand das Gericht. (uma)