Datenschutz-Aktivisten verschenken Zugangsdaten für Anonymisierungsdienste
Da die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung nicht für die Identifizierung von Internetnutzern gälten, rät der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Nutzung von Anonymisierungsdiensten.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, empfiehlt die Nutzung von Anonymisierungsdiensten. Nur über diese könne das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung genutzt werden. Das beispielsweise sei wichtig, wenn sich ein Internetnutzer über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weitergeben wolle.
Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Außerdem verschenkt der Arbeitskreis 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über 3000 Euro. "Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monate lang protokollieren. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine vom Arbeitskreis initiierte "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. Im September 2008 hatte Karlsruhe die erstmals im März verfügten Einschränkungen der Vorratsdatenspeicherung verlängert und einen zweiten Erfolgsbericht angefordert. In ihrem Verteidigungsschriftsatz wirft die Bundesregierung den Beschwerdeführern systematische Fehler vor. (anw)