Niederlande lockern Bestimmungen für Segway-Roller
Die Niederlande wollen den Betrieb der Segway-Roller auf Fahrradwegen und Straßen ab dem Sommer genehmigen.
Die Niederlande wollen die Beschränkungen zum Betrieb der Segway-Roller aufheben: Ab dem Sommer soll das Elektrogefährt auf Fahrradwegen und Straßen erlaubt sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h; Behinderte sollen den Roller auch auf Gehwegen mit bis zu 6 km/h nutzen dürfen. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt und versichert sein. Ob die Roller mit Kennzeichen oder einer anderen Art der Identifikation ausgestattet werden müssen, ist noch nicht entschieden.
Hierzulande ist der Betrieb eines Segway auf öffentlichen Straßen bislang nur regional mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt, etwa in Hamburg oder im Saarland. Allerdings hat der Bundesrat die Bundesregierung Ende 2007 aufgefordert, kurzfristig die Voraussetzungen für eine bundesweite straßenverkehrsrechtliche Zulassung zu erlassen.
Der Segway wurde Ende 2001 in den USA der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Fahrer steht auf dem Elektrogefährt zwischen den zwei Rädern und steuert per Gewichtsverlagerung. Eine ausgeklügelte Elektronik verhindert im Stand ein Umkippen des Geräts durch Gegensteuern. (mue)