Comcast fĂĽhrt monatliches Bandbreitenlimit ein
Der US-Kabelnetzbetreiber hat in seine Geschäftsbedingungen eine Klausel aufgenommen, wonach vom 1. Oktober an für Privatkunden nach dem Verbrauch von 250 Gigabyte Schluss sein soll.
Der US-Kabelnetzbetreiber Comcast macht Ernst mit Bemühungen zur Reduzierung der Last im eigenen Netz. Der Konzern hat in seine Geschäftsbedingungen für den Breitbandbereich jetzt eine Klausel aufgenommen, wonach vom 1. Oktober an für Privatkunden nach einem Verbrauch von 250 Gigabytes Schluss sein soll. Vielnutzer erhalten gemäß der neuen Regelung zunächst einen Anruf vom Kundendienst, der auf die Überschreitung des Limits hinweist. Die Erfahrung zeige laut Comcast, dass danach die Betroffenen ihre "exzessive" Bandbreitennutzung freiwillig reduzieren würden. Sollte dies nicht der Fall sein, droht bei einem weiteren Verstoß gegen die Richtlinie aber die Aussetzung des Zugangsdienstes für ein Jahr.
Eine Online-Übersicht über den aktuellen Bandbreitenverbrauch stellt der größte US-Kabelanbieter seinen Kunden nicht zur Verfügung. Der Durchschnittsnutzer im Privatkundensektor würde aber auch nicht mehr als zwei oder drei Gigabyte in Anspruch nehmen, heißt es bei Comcast. Mit der neuen Begrenzung könne ein Nutzer 50 Millionen E-Mails je 0,05 Kilobyte senden, 62.500 Songs oder 125 Filmdateien in Standardauflösung herunterladen. Aufpassen müssen die Kunden dagegen etwa bei automatischen Backup-Services übers Netz, da dabei leicht sehr hohe Datenmengen anfallen.
Ein Traffic-Limit ist auf dem US-Zugangsmarkt bisher nicht ĂĽblich; AnschlĂĽsse werden in der Regel mit unbegrenzten Flatrates vermarktet. AuĂźer Comcast spielen auch die Nummer Zwei der Kabelanbieter, Time Warner Cable, und andere Wettbewerber mit dem Gedanken, den Flatrates eine Obergrenze zu verpassen. Auch ĂĽber Volumentarife wird in der Branche nachgedacht. Comcast hatte zuvor verschiedene MaĂźnahmen gegen Heavy-User erwogen und zuletzt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung fĂĽr StoĂźzeiten getestet.
Zuvor hatte die US-Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor (FCC) den Netzbetreiber wegen der Behinderung des Peer-2-Peer-Protokolls (P2P) BitTorrent abgemahnt. Die FCC sieht im Ausbremsen des P2P-Traffics einen Verstoß gegen die Prinzipien der Netzneutralität. (Stefan Krempl) / (vbr)