Telekom bei Vorratsdatenspeicherung im Plan

Bei der Deutschen Telekom laufen die organisatorischen und technischen Arbeiten für die Vorratsdatenspeicherung auf Hochtouren, die Investitionskosten liegen bei rund 12 Millionen Euro.

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Bei der Deutschen Telekom laufen die organisatorischen und technischen Arbeiten zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Hochtouren. Die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen sei "demnächst" abgeschlossen, erklärte ein Sprecher des Bonner Konzerns gegenüber heise online. "Wir gehen in die letzte Runde." Die einmaligen Investitionskosten für die Aufrüstung schätzt der Konzern auf 12 Millionen Euro. Zusätzlich sollen für den Betrieb jährlich Aufwendungen in Höhe von rund einer Million Euro anfallen.

Dem Sprecher zufolge hat das Unternehmen für die Umsetzung der Vorgabe eigene Arbeitsgruppen für die Bereiche Mobilfunk, Internet und Festnetz eingerichtet. Diese hätten zunächst den Aufwand etwa für die Entwicklung von Software für Datamining, die das geforderte "unverzügliche" Nachkommen von Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden nötig mache, oder zur Systemanpassung abgeschätzt. Seitdem würden die gesetzlichen Vorgaben "Zug um Zug" implementiert.

Das Ziel, die Voraussetzungen zur sechsmonatigen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten im zweiten Halbjahr zu schaffen, werde auf jeden Fall eingehalten. Andernfalls würden von Anfang 2009 an Bußgelder drohen. Derzeit speichert die Telekom die sogenannten Verkehrsdaten für Abrechnungszwecke rund 90 Tage. Bei Flatrates im Internet haben Bürgerrechtler eine deutlich kürzere Datenhaltung durchgesetzt. Sie beträgt in Absprache mit Datenschützern sieben Tage.

Den Kunden selbst dürfe man auch nach dem firmenübergreifenden Start der Vorratsdatenspeicherung keine Einsicht in die für Strafverfolgungszwecke aufbewahrten Informationen geben, betonte der Konzernvertreter. Um bestimmte Gespräche zurückzuverfolgen, könnten auch weiterhin nur die für Einzelverbindungsnachweise vorgehaltenen Daten genutzt werden.

Insgesamt gibt es derzeit oft noch unklare Auskünfte größerer Telekommunikationsanbieter über den Status Quo der Umsetzung der umstrittenen neuen Richtlinien. Überdies läuft ein Antrag von Bürgerrechtlern zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht im Rahmen der "Massenklage" von über 34.000 Bürgern.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (vbr)