Anklage fordert Bewährung für Freenet-Chef, Verteidigung Freispruch

Der Oberstaatsanwalt warf dem scheidenden Freenet-Chef und seinem Mitangeklagten "übersteigertes Gewinnstreben" vor - eine Eigenschaft, die auch zu der jetzigen Wirtschaftskrise geführt habe. Die Verteidigung wies die Vorwürfe als haltlos zurück.

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Von
  • dpa

Der scheidende Freenet-Chef Eckhard Spoerr soll nach dem Willen der Anklage wegen verbotener Insidergeschäfte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr erhalten. Auch für den mitangeklagten Finanzvorstand des Telekommunikationsunternehmens, Axel Krieger, forderte die Staatsanwaltschaft heute vor dem Hamburger Landgericht eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung.

Den Angeklagten sei nicht das Firmenwohl wichtig gewesen, "sondern das Wohl ihrer eigenen Brieftasche", sagte der Anklagevertreter. Die Verteidigung verlangte Freisprüche für beide Manager. Sie hätten keineswegs Insiderwissen ausgenutzt. Das Urteil wird am kommenden Freitag (30. Januar) erwartet.

Die Anklage wirft Spoerr und Krieger vor, bei Aktienverkäufen im Juli 2004 bereits von den schlechten Geschäftszahlen gewusst zu haben, die im Folgemonat zu einem Kurseinbruch führten. Dennoch hätten sie jeweils gut 60.000 Firmenaktien aus einem Sondervergütungsprogramm für den Vorstand veräußert und damit je rund 1,17 Millionen Euro verdient. Die Angeklagten hätten die tatsächliche Entwicklung des Unternehmens "gekonnt verschleiert", sagte der Oberstaatsanwalt. Er warf ihnen "übersteigertes Gewinnstreben" vor – eine Eigenschaft, die auch zu der jetzigen Wirtschaftskrise geführt habe.

Die Verteidigung wies die Anklagevorwürfe dagegen als haltlos zurück. "Er hat kein Insiderwissen ausgenutzt, als er die Aktien veräußert hat", sagte etwa Kriegers Rechtsanwalt. Nach einem Machtkampf mit Freenet-Großaktionären hatte Spoerr kurz vor Weihnachten seinen Rücktritt zum heutigen Freitag angekündigt. (dpa) / (anw)