"UFO-Hacker" wird nicht in England angeklagt

Mit einem Geständnis in seiner Heimat wollte Gary McKinnon seine Auslieferung an die USA verhindern. Dort wird dem Schotten der "größte Militär-Hack aller Zeiten" vorgeworfen.

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Die englische Staatsanwaltschaft wird den "Ufo-Hacker" Gary McKinnon nicht anklagen. McKinnon hatte gehofft, durch ein Geständnis und ein Verfahren in seiner Heimat Großbritannien der Auslieferung an die USA zu entgehen, wo ihm eine langjährige Haftstrafe droht. Seit sieben Jahren versucht McKinnon, zurzeit auf freiem Fuß, seine Überstellung zu verhindern.

"Wir haben genügend Beweise, Herrn McKinnon anzuklagen. Aber diese spiegeln nicht annähernd die kriminelle Energie wider, die die amerikanischen Behörden ihm vorwerfen", erklärt Staatsanwältin Alison Saunders die Entscheidung in einer Pressemitteilung. McKinnon sei zwar von einem PC in Großbritannien aus in Netzwerke des US-Militärs eingedrungen, "aber das Ziel und der Schaden lagen auf der anderen Seite des Atlantiks", führt die Chefin der Abteilung für organisierte Kriminalität aus.

McKinnon hat längst zugegeben, sich 2001 und 2002 in diverse Computer der US-Army, der Navy und der Air-Force gehackt zu haben, beteuert aber, dabei keine kriminellen oder gar terroristischen Absichten verfolgt zu haben. Der Nachrichtenagentur Reuters erzählte er, er sei vielmehr ein "Nerd", der süchtig danach geworden sei, Militärnetzwerke nach Beweisen für die Existenz von Aliens zu durchsuchen.

Die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Virginia hat bereits 2002 Anklage erhoben und dabei vom "größten militärischen Hack aller Zeiten" gesprochen. Seitdem hat McKinnon erfolglos mehrere Instanzen in England sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, um seine Überstellung zu verhindern.

Die vorläufig letzte Station seiner Odyssee ist nun der High Court, wo er auch sein in der Zwischenzeit diagnostiziertes Asperger-Syndrom als Argument vorbrachte. Das oberste britische Gericht entschied Ende Januar, den Auslieferungsbeschluss vorerst auszusetzen, bis über die Beschwerde entschieden ist. Nach der gescheiterten Selbstanzeige ist diese nun McKinnons letzte Hoffnung. (cwo)