Telekom unterliegt im Telefonkarten-Streit
Nach einem Kölner Urteil darf die Deutsche Telekom ihre Telefonkarten künftig nicht mehr zeitlich befristen.
Die Deutsche Telekom darf ihre Telefonkarten nicht länger zeitlich befristen (siehe eine frühere Meldung). Das hat das Landgericht Köln entschieden. Die sehr klein und quer zum Text auf den Telefonkarten aufgedruckte Befristung benachteilige die Kunden des Unternehmens unangemessen und sei daher nicht zulässig, heißt es in der Begründung (LG Köln, AZ 26 O 42/99). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Telekom hatte im Oktober 1998 ihr Kartensystem modifiziert. Seitdem sind die Karten für die Telefonzellen nur noch 36 Monate gültig. Dieses wird auf den Chipkarten auch durch den Hinweis auf ein «Verfallsdatum» kenntlich gemacht. Bei den seit 1987 erstmals ausgegebenen Telefonkarten war das jedoch nicht der Fall. Sie konnten acht Jahre und drei Monate benutzt werden, bevor die Telekom 1998 ihr System umstellte.
Vor Gericht hatte die Telekom argumentiert, eine zeitliche Befristung der Karten sei notwendig, um aus Wettbewerbsgründen die Soft- und Hardware umstellen zu können. Zudem sei das Unternehmen so vor der Manipulation sicherheitstechnisch veralteter Telefonkarten geschützt. Nach Ansicht der Kölner Richter hingegen werden Telefonkarten angesichts von Telefon und Mobilfunk im Haushalt und Büro nicht zum schnellen Verbrauch gekauft. Zudem werde der Kunde beim Nutzen der Karten nicht auf den drohenden Verfall der Gültigkeit hingewiesen. Auch sei eine Verrechnung oder Auszahlung des noch vorhandenen Guthabens abgelaufener Telefonkarten nicht vorgesehen. (em)