Rechteinhaber können Kindle-Vorlesefunktion deaktivieren lassen

Im Streit um die Vorlesefunktion des E-Book-Readers Kindle 2 rudert Amazon jetzt zurück.

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Im Streit um die Vorlesefunktion der zweiten Generation des E-Book-Readers Kindle rudert Amazon jetzt zurück: Rechteinhaber, also Autoren und Verlage, sollen künftig die Sprachausgabe in einzelnen Buchtiteln deaktivieren können. Dazu will der Online-Buchhändler das erfolgreiche Lesegerät entsprechend modifizieren.

Mit diesem Schritt will Amazon einen Rechtsstreit mit der US-Autorenvereinigung Authors Guild vermeiden. Die wirft dem Konzern den Verstoß gegen das US-Copyright vor, da die Sprachausgabe eine nicht autorisierte öffentliche Tonaufführung darstelle.

Daher bleibt es bis zu einem klärenden Verfahren weiterhin strittig, ob Sprachausgabegeräte überhaupt Rechte von Autoren und Verlagen verletzen. Rechtsanwalt Fred von Lohman von der Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation bedauerte in dieser Hinsicht Amazons Rückzug gegenüber US-amerikanischen Medien mit dem Hinweis, dass man nun auf die nächste innovative Firma warten müsse, die sich dem Streit stelle. ()