Verfahren gegen Abhörprogramm der US-Regierung wird fortgesetzt

Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die von der Al-Haramain Islamic Foundation angestrengte Klage gegen Ex-Präsident George W. Bush ihren Gang durch die Mühlen der Justiz fortsetzen kann.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das umstrittene Abhörprogramm der US-Regierung, das Ex-Präsident George W. Bush unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung anstieß, steht weiter auf dem rechtlichen Prüfstand. So hat ein US-Berufungsgericht jetzt entschieden, dass die von der Al-Haramain Islamic Foundation angestrengte Klage gegen den früheren republikanischen Regierungschef ihren weiteren Gang durch die Mühlen der Justiz nehmen kann.

Die Berufungsrichter bestätigten damit einen Beschluss des Bezirksrichters Vaughn Walker aus San Francisco von Anfang Januar. Zugleich wiesen sie den Widerspruch des US-Justizministeriums zurück, den dieses bereits unter dem neuen, aus den Reihen der Demokraten stammenden US-Präsidenten Barack Obama eingelegt hatte. Der Antrag der Regierung auf einen Stopp des Verfahrens sei "irrelevant", betont der zuständige Ninth Circuit Court of Appeals in seiner knappen Anordnung (PDF-Datei).

Die Anwälte des US-Justizministeriums hatten zuvor auch unter geänderter Flagge die Argumentationslinie der Bush-Regierung übernommen, wonach ein als geheim eingestuftes, versehentlich an die islamische Stiftung geschicktes Fax der Regierung nicht als Beweis dienen könne. Die Pflicht zum Schutz von Staatsgeheimnissen würde hier Vorrang haben vor einer weiteren gerichtlichen Untersuchung und möglichen Aufklärung des Falls.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßte in einer ersten Reaktion die Klarstellung der Berufungsinstanz, dass auch den in das Lauschprogramm verwickelten Regierungsstellen und Geheimdiensten, die ohne Richtergenehmigungen Verdächtige abgehört und ihre Verbindungsdaten ausgewertet haben sollen, weiter der Prozess gemacht werden dürfe. (Stefan Krempl) / (ad)