Pirate-Bay-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für Angeklagte

Weil sich die Betreiber der BitTorrent-Plattform am Herunterladen von Raubkopien systematisch bereichert und dabei Urheberrechte verletzt hätten, sollen sie nach dem Willen der Anklage für jeweils ein Jahr ins Gefängnis.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Prozess gegen die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay" hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Montag in Stockholm Haftstrafen von jeweils einem Jahr für die vier Angeklagten gefordert. Einem dpa-Bericht zufolge begründete die Staatsanwaltschaft ihre Forderung damit, dass sich Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström mit ihrer Plattform zum Herunterladen von Raubkopien systematisch bereichert und dabei Urheberrechte verletzt hätten.

Die vier Schweden machen in dem seit zwei Wochen laufenden Verfahren hingegen geltend, dass Pirate Bay lediglich eine technische Plattform sei, um Computer miteinander zu verbinden. Man könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was die Anwender untereinander austauschen. Einen Erfolg konnten die Pirate-Bay-Betreiber in der ersten Prozesswoche verbuchen, als Staatsanwalt Håkan Roswall seinen schwerwiegendsten Vorwurf fallen lassen musste.

Warf Roswall den Angeklagten zunächst eine Mittäterschaft bei der "Vervielfältigung" urheberrechtlich geschützten Materials vor, wurde die Klageschrift dahingehend geändert, dass schließlich nur noch der Vorwurf einer Komplizenschaft bei der "Bereitstellung" von Raubkopien im Raum stand. Roswall konnte nicht belegen, dass seine als Beweismaterial gesammelten Beispiel-Downloads durch den Pirate-Bay-Tracker ermöglicht wurden.

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(pmz)