Bundesregierung lobt positive Entwicklung des Datenschutzrechts

Laut Bundesinnenministerium hat die Politik in dieser Wahlperiode datenschutzrechtliche Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene "an veränderte Lebenssachverhalte" angepasst, einige Änderungen seien noch geplant.

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In einer von der FDP-Fraktion im Bundestag geforderten Standortbestimmung (PDF-Datei) hat die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts in dieser Wahlperiode als "positiv" bezeichnet. Die Politik habe gesetzliche Regelungen zum Schutz der Privatsphäre auf europäischer und nationaler Ebene "an veränderte Lebenssachverhalte" angepasst, zieht das federführende Bundesinnenministerium ein Zwischenfazit. Einige weitere Änderungen seien noch vor der Bundestagswahl 2009 geplant.

Die Kritik der Opposition und von Datenschützern etwa an der Weiterleitung von Flugpassagierdaten aus EU-Ländern an die USA oder an einer potenziellen Behandlung der neuen Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennziffer will sich das Innenministerium nicht zu Eigen machen. Es bestünden "keine Bedenken gegen die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips", in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen würde nur eingegriffen, soweit dies erforderlich sei. Bei der einheitlichen Steuernummer-ID sei der Zugriff auf damit verknüpfte Daten streng reglementiert, die Nutzung gegen Missbräuche gesichert.

Festhalten will die Regierung an ihrem Vorhaben, sowohl das geplante Durchführungsgesetz für ein bundesweites Datenschutzaudit als auch die angestrebten Regelungen zur Einschränkung des Scorings für die Prüfung der Kreditwürdigkeit in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen. Wirtschaftsverbände hätten die Einführung einer gesetzlichen Zertifizierung von Abläufen zum Datenschutz aber aufgrund der Kostenbelastung für die Unternehmen und des befürchteten bürokratischen Mehraufwands "überwiegend" abgelehnt. Unterschiedliche Reaktionen habe die Initiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Regulierung des Scorings durch Auskunfteien ausgelöst. Teils hätten Verbände noch mehr Einschränkungen für die in diesem Bereich tätigen Firmen gefordert, teils seien die Vorschläge als zu weitgehend kritisiert worden.

Die Bundesregierung fördert zudem nach eigener Ansicht "in zahlreichen Projekten gezielt den Einsatz oder die Entwicklung datenschutzfreundlicher Technologien". Mit dem elektronischen Personalausweis, der wegen der geplanten Einführung biometrischer Merkmale wie Fingerabdrücke umstritten ist, solle eine durchgehende Zertifizierungsinfrastruktur aufgebaut werden. So könnten Identitätsdiebstahl und Phishing "weitgehend ausgeschlossen" werden. Daneben seien –­ allerdings bereits in vergangenen Wahlperioden –­ zahlreiche Projekte zur Erhöhung der Sicherheit und Vertraulichkeit in der E-Mail-Kommunikation wie etwa die Unterstützung von GnuPG oder Kolab zu nennen, die durch den Einsatz kryptographischer Verschlüsselung und Signaturen die Voraussetzung für Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität schaffen würden. Bei AN.ON habe das Wirtschaftsministerium zudem die Entwicklung von Architekturen zur anonymen Bewegung eines Nutzers im Netz gefördert.

Das bestehende, vielfach als zahnlos bezeichnete Sanktionssystem zur Ahndung von Datenschutzverstößen hat sich nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich als "ausreichend und angemessen" bewährt. Zum verbesserten Schutz der Rechte der Betroffenen sei aber die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestands für den Fall geplant, dass Auskunftsansprüche nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Nachbesserungen bei den Befugnissen der Aufsichtsbehörden seien nicht nötig. (Stefan Krempl) / (pmz)