Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz läuft

Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann ("Twister") hat ihre Klageschrift gegen die Bestimmungen zu heimlichen Online-Durchsuchungen und weiteren präventiven Überwachungsbefugnissen für das BKA in Karlsruhe eingereicht.

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Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann ("Twister") hat am heutigen Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vergangenen Jahres novellierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht. Die Telepolis-Autorin wird dabei von Fredrik Roggan von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union anwaltlich vertreten, mit dem sie bereits erfolgreich gegen die Bestimmung zu Online-Razzien im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe geklagt hatte. Twister zeigte sich zuversichtlich, "dass auch diesmal das Bundesverfassungsgericht den steten Wünschen nach mehr Überwachung und Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger einen Riegel vorschieben wird."

Das neue BKA-Gesetz ist vor allem wegen der Möglichkeit heimlicher Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr umstritten. Inzwischen fordert die Kriminalpolizei bereits, den verdeckten Zugriff auf IT-Systeme entgegen der bisherigen Ansagen aus Karlsruhe als Standardmaßnahme zur Verfolgung von Internetkriminalität zuzulassen. Weiter hat der Gesetzgeber dem BKA Befugnisse etwa für den großen Späh- und Lauschangriff, Rasterfahndungen und die präventive Telekommunikationsüberwachung gegeben. Auch Vertreter der Grünen, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sowie weitere Liberale haben angekündigt, wegen der ihrer Ansicht nach unverhältnismäßigen Ausweitung der Kompetenzen der Ermittler vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (vbr)