Microsoft gewinnt gegen Bristol
Ein US-Bundesgericht in Connecticut hat Microsoft von dem Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens gegenĂĽber der kleinen Software-Firma Bristol freigesprochen.
Ein US-Bundesgericht in Connecticut hat Microsoft von dem Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens gegenüber der kleinen Software-Firma Bristol freigesprochen. Das Gericht sah lediglich einen Verstoß gegen ein Staatsgesetz als erwiesen an und sprach der Klägerin einen symbolischen Schadensersatzbetrag in Höhe von einem US-Dollar zu. Die Antitrust-Bundesgesetze habe Microsoft jedoch nicht verletzt.
Bristol hatte vorgebracht, Microsoft habe zunächst seine Emulationssoftware Wind/U unterstützt, mit der Windows-Applikationen unter Unix laufen, später aber die Lizenzgebühren hinaufgeschraubt und angemessenen technischen Support verweigert, nachdem Windows NT sich im Markt etabliert hatte. Die Firma verlangte vor allem Zugang zu Teilen des Quelltextes von Windows NT, um ihr Produkt auf aktuellen Stand bringen zu können.
An der Wall Street trug der Prozeßausgang zu einem Höhenflug der Microsoft-Aktie bei, die am Freitag mit einen Rekordstand von 99,125 Dollar schloss. Der Börsenwert von Microsoft wuchs damit auf mehr als 500 Milliarden US-Dollar. (cp)