Bundesregierung legt erste Zahlen zur Nutzung der TK-Vorratsdaten vor

Laut Bundesjustizministerium haben Ermittler zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen, auf einen Bedarf an der Maßnahme wollen Bürgerrechtler aber nicht schließen.

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Laut einer Statistik der Bundesregierung haben Ermittler allein zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen. Dies geht aus einem Schreiben (PDF-Datei) des federführenden Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor. Es wurde im Rahmen der "Massenklage" von über 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren vorgelegt und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern betont aber, dass sich aus den Zahlen nicht auf einen tatsächlichen Bedarf nach den auf Vorrat zu speichernden Telekommunikationsdaten schließen lasse.

Argumentativ führt der AK Vorrat ins Feld, dass Strafverfolgungsbehörden nicht erst dann auf die seit Anfang des Jahres neu entstehenden Datenhalden zugreifen würden, wenn die bereits vor der umstrittenen Verpflichtung mögliche Abfrage der ohnehin aufbewahrten Abrechnungsdaten erfolglos geblieben sei. Zudem erfasse die Statistik die Notwendigkeit der Vorratsdaten für den Verfahrensausgang nicht. Für aussagekräftig halten die Aktivisten daher allein die im Frühjahr vorgelegte Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, wonach den Fahndern nur in 0,01 Prozent aller Verfahren die begehrten Verbindungsdaten gefehlt hätten.

Der Tabelle des Justizministeriums nach greifen Ermittler am eifrigsten in Baden-Württemberg auf die Vorratsdaten zurück, wo dies in 189 Verfahren der Fall war. In der Häufigkeitsrangliste folgen Nordrhein-Westfalen (163 Verfahren) sowie Bayern und Niedersachsen mit jeweils 125 Verfahren. Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen hätten noch keine Gesamtübersicht übersandt. Einige Länder hätten zudem darauf verwiesen, dass die Zahlen noch kein vollständiges Bild ergäben. So sei oft noch auf einen gerichtlichen Antrag zur Abfrage der "Verkehrsdaten" verzichtet worden, wenn absehbar gewesen sei, dass das betroffene Unternehmen die gewünschten Informationen etwa noch nicht anlassunabhängig vorhalte.

Nach Ansicht des AK Vorrat machen angesichts des laufenden Verfahrens in Karlsruhe staatliche Stellen wie das bayerische Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt (BKA) oder jetzt das Justizministerium sowie öffentlich-rechtliche Sender verstärkt "Werbung" für die umkämpfte Aufzeichnung der Nutzerspuren der Bevölkerung. Dem halten die Bürgerrechtler entgegen, dass die reine Nützlichkeit einer Überwachungsmaßnahme nicht mit Sicherheit gleichzusetzen sei. In Staaten mit bereits langjähriger Vorratsdatenspeicherung wie Irland sei keine geringere Kriminalitätsrate zu verzeichnen als in Deutschland. Selbst eine erleichterte Aufklärung von Straftaten habe keinen nachweisbaren Einfluss auf die Senkung der Verbrechensquote.

Laut aktueller Kriminalstatistik würden Delikte auch ohne Vorratsdaten gerade im Internet sehr erfolgreich aufgeklärt. Mit den verdachtsunabhängig vorgehaltenen Verbindungsinformationen gehe es auch vor allem um die Ermittlung von Betrügereien und Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen. Diese "massenhafte Verfolgung von Kleinkriminalität" koste die Polizei Ressourcen, die bei der Ermittlung schwerer Straftäter und der Hintermänner fehlten. Umgekehrt würde die Anhäufung von Datenbergen erst Missbrauch und Betrug befördern. Die Bürgerrechtler forderten anhand der jüngsten Datenskandale daher auch "einen sofortigen Stopp der unkontrollierten Datenweitergabe zwischen Behörden oder an ausländische Geheimdienste" und verwiesen einmal mehr auf den anstehenden internationalen Aktionstag gegen den "Überwachungswahn" am 11. Oktober mit einer geplanten Großdemo in Berlin.

Siehe dazu auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)