Schäuble: Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation stärkt Pressefreiheit

Seien verdeckte Ermittlungen gegen Journalisten früher fast uneingeschränkt zulässig gewesen, genössen sie nun erstmals "besonderen Schutz vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei", erklärte der Bundesinnenminister heute.

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  • dpa

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die Pressefreiheit durch das neue Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation nicht geschwächt, sondern gestärkt. Journalisten genössen erstmals ausdrücklich einen besonderen Schutz vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei, sagte Schäuble am Donnerstag beim 34. Kongress Deutscher Lokalzeitungen in Berlin. Vor der Novellierung seien verdeckte Ermittlungen gegen Reporter und andere Berufsgeheimnisträger fast uneingeschränkt zulässig gewesen.

Kritisch zeigte sich Schäuble angesichts der Bespitzelung einer Spiegel"-Reporterin durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Die BND-Mitarbeiter müssten sich an Recht und Gesetz halten, sagte Schäuble. "Wenn sie dagegen verstoßen, ist es besonders ärgerlich." Wenn sich BND-Chef Ernst Uhrlau bei der Reporterin entschuldigt habe, werde er dazu einen Grund gehabt haben. Zugleich betonte Schäuble: "Ich bin nicht für den BND zuständig."

Die Vorsitzende des Verbands Deutscher Lokalzeitungen, Inken Boyens, stellte die Frage in den Raum, wie hoch die Dunkelziffer solcher Fälle von Bespitzelung sei. "Es darf nicht die gängige Praxis werden, Journalisten wie Terrorverdächtige zu behandeln, um Informationen abzuschöpfen." Terrorismusbekämpfung dürfe kein Freibrief für den Eingriff in eine unabhängige Berichterstattung sein.

Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (pmz)