Mehr Wettbewerb bei computergestĂĽtzter Reiseticket-Reservierung in der EU

In der EU sollen neue Regeln fĂĽr Computerreservierungssysteme gelten. Nicht alle EU-Parlamentarier sind sich sicher, ob dies besseren Service fĂĽr auf die CRS zugreifende Reiseveranstalter und Preisvorteile fĂĽr Endkunden bringt.

vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Monika Ermert

Das EU-Parlament hat neue Regeln für Computerreservierungssysteme verabschiedet. Das bekannteste CRS in Europa dürfte das ursprünglich von Air France, Lufthansa, Iberia und SAS gegründete und weltweit aktive Amadeus sein. Handelskommissar Peter Mandelson und Parlamentsberichterstatter Timothy Kirkhope lobten, die neuen Regeln brächten mehr Transparenz, mehr Wahlmöglichkeiten und günstigere Preise für Reisekunden.

Im Kern wurde entschieden, dass Fluggesellschaften künftig frei mit den Betreibern der computerisierten Reservierungssysteme (CRS) über die Konditionen des Ticketvertriebs verhandeln können. Bislang profitierten die CRS-Anbieter von Verhaltensregeln der EU aus dem Jahr 1989, die ihnen den diskriminierungsfreien Zugang zu den Informationen über verfügbare Tickets der Fluggesellschaften sicherten. Künftig sollen CRS-Anbieter stärker in Wettbewerb treten, wenn es um die Teilnahme der Carrier an ihren Buchungssystemen geht.

Grund für die Neuregelung war laut Kommission und Parlament die veränderte Marktsituation. CRS-Anbieter waren noch in den achtziger Jahren in der Regel die Fluggesellschaften selbst. Inzwischen haben sich die meisten Fluggesellschaften aus dem CRS-Geschäft zurückgezogen. Die CRS sind auch nicht mehr wie damals der einzige Vertriebskanal. Vielmehr vertreiben schon jetzt die Fluggesellschaften ihre Tickets auch im Direktverkauf über eigene Internetseiten oder per Telefonhotline. Die Auflage zum diskriminierungsfreien Zugang zu den Buchungssystemen der Gesellschaften für jedes CRS sei daher nicht mehr zeitgemäß und behindere den Wettbewerb, warnte Kirkhope.

Allerdings waren sich nicht alle Parlamentsfraktionen einig, ob die "Liberalisierungschritte" wirklich den gewĂĽnschten Effekt zeitigen werden, also einen besseren Service fĂĽr die auf die CRS zugreifenden Reiseveranstalter und die Preisvorteile fĂĽr den Endkunden bringen. Vertreter der Liberalen (ALDE), der Sozialdemokraten (PSE) und der GrĂĽnen forderten eine RĂĽckverweisung in den Verkehrsausschuss. Das Thema bedĂĽrfe einer weiteren, vertieften Debatte, lauteten die Warnungen: Die Interessen im Beziehungs-Viereck zwischen Fluglinien, Computerreservierungssystemen, ReisebĂĽros und Endkunden seien komplex. Profitierten die Kunden, wenn Fluggesellschaften beim Ticketvertrieb nur ein CRS bedienen? Profitierten die ReisebĂĽros von den Deals zwischen CRS-Betreiber und Fluggesellschaft?

Der sozialdemokratische Abgeordnete Wolfgang Bulfon äußerte in der Debatte die Besorgnis, nur große Reiseveranstalter könnten sich die Anbindung an mehrere CRS leisten. Erst der vollständige Überblick über das vorhandene Angebot aller Linien erlaube aber eine gute Auswahl für den Kunden. Trotz der Bedenken wurde der Rückverweisungsantrag mit 265 zu 300 Stimmen knapp abgelehnt. Besonderes Ärgernis aus der Sicht der Kritiker: Das Neutralitätsgebot für sogenannte "Muttergesellschaften" – das sind Fluglinien, die Anteile an CRS-Betreibern halten – gilt nur noch, wenn ein "bestimmender Einfluss" der Muttergesellschaft nachgewiesen werden kann. Diese Regeln treffen also wegen der wachsweichen Formulierung künftig gar niemanden mehr. Der europäische CRS-Anbieter Amadeus, einer der drei weltweit aktiven CRS-Anbietern, gehört aber noch zu 23 Prozent der Air France und zu jeweils 11 Prozent der Air Iberia und der Lufthansa.

Weitergehende Regelungen als bisher verabschiedeten die Parlamentarier im Bereich des Datenschutzes. Die Zusammenführung der Datenberge, die durch die Buchungen und Reservierungen von Flügen, Hotels, Leihautos, Bahnreisen bei den CRS-Betreibern aufgehäuft werden, dürfen nicht unterschiedslos zusammengeführt werden. Daten, die man etwa als Host des für eine Airline betriebenen CRS besitzt, und Daten aus dem eigenen CRS-Betrieb müssen getrennt gehalten werden. Marketing-Daten dürfen nicht personalisiert und mit den anderen Daten verknüpft werden. Auch die an Behörden wie die USA weiterzuleitenden Flugpassagierdaten (PNR) sind extra zu verwahren, forderte das Parlament. Eine weitere Regel sichert Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in ihre beim CRS-Betreiber gespeicherten Daten zu. Buchungsdaten sollen laut dem Vorschlag der Kommission nach 72 Stunden nur noch offline gespeichert werden.

Die Verordnung gilt auch fĂĽr Bahnbuchungssysteme und Busreisen. Bahntickets sollen bei KurzstreckenflĂĽgen kĂĽnftig sogar jeweils als Alternative automatisch mit angezeigt werden. Die dem Kunden genannten Preise fĂĽr FlĂĽge mĂĽssen kĂĽnftig immer alle GebĂĽhren und Steuern umfassen; auĂźerdem soll der Kunde stets erfahren, welchen CO2-AusstoĂź seine geplante Flugreise verursacht. (Monika Ermert) / (jk)