EU-Kommission lagert Überwachung von Microsoft aus
Die Brüsseler Kartellwächter meinen, dass nun kein Überwachungsbeauftragter als Vollzeitkraft mehr nötig ist. Stattdessen greifen sie "punktuell" auf Hilfe von außen zurück.
Bei der Überwachung von europäischen Sanktionen gegen den Softwarekonzern Microsoft greift die EU-Kommission auf Hilfe von außen zurück. Sie brauche inzwischen nur noch "punktuell" Sachverständige, teilte die Kommission heute in Brüssel mit. Der Konzern sei aber wie 2004 von der Kommission entschieden weiter verpflichtet, "vollständige und genaue Interoperabilitätsinformationen bereitzustellen". Diese Daten dienen Wettbewerbern dazu, ihre Software mit dem Windows-System von Microsoft vereinbar zu machen.
Microsofts Verhalten habe sich geändert, außerdem hätten Dritte nun bessere Möglichkeiten, ihre Rechte unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, teilt die EU-Kommission mit. Auch sei wegen der seit der Entscheidung von 2004 gewonnenen Erfahrungen kein Treuhänder als Vollzeitkraft mehr erforderlich, um die Einhaltung der Entscheidung durch Microsoft zu überwachen,
Die EU-Kommission hatte 2004 festgestellt, dass Microsoft gegen Artikel 82 EG-Vertrag und Artikel 54 EWR-Abkommen verstieß, weil das Unternehmen sich weigerte, Interoperabilitätsinformationen bereitzustellen, und den Windows Media Player an das Windows-Betriebssystem koppelte. Deshalb verhängte sie ein Bußgeld und Produktauflagen. Insgesamt hat die EU-Kommission Microsoft in den vergangenen Jahren mit Strafen belegt, die sich bisher auf knapp 1,7 Milliarden Euro summieren. (anw)