Helmholtz-Gemeinschaft verordnet Forschern Open Access
Die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands hat eine neue Richtlinie erlassen, wonach Veröffentlichungen aus geförderten Projekten frei zugänglich sein sollen. Auch Baden-Württemberg will stärker auf Open Access setzen.
Die Helmholtz-Gemeinschaft hat eine neue Richtlinie (PDF-Datei) erlassen, wonach möglichst alle Veröffentlichungen aus geförderten Projekten frei zugänglich sein sollen. Die Bestimmung der größten Wissenschaftsorganisation Deutschlands bezieht sich insbesondere auf Forscher, die Mittel aus dem "Impuls- und Vernetzungsfonds" beziehen.
Die Open-Access-Bestimmung orientiert sich nach Angaben der Gemeinschaft an den Regeln des neuen EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020. Publikationen sollen in entweder in speziellen Zeitschriften direkt mit ihrem Erscheinen oder sechs beziehungsweise zwölf Monate danach
in Archiven mit Volltext-Suchmöglichkeit frei zugänglich sein. Zusätzliche Veröffentlichungen in einem "qualitätsgesicherten Publikationsorgan, das dem Forschungsergebnis größtmögliche Aufmerksamkeit verschafft", sollen davon nicht berührt sein.
Die Helmholtz-Gemeinschaft gehörte vor zehn Jahren zu den Unterzeichnen der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Wissen". Heute werden rund 30 Prozent der Forschungsliteratur der angeschlossenen 18 naturwissenschaftlich-technischen und biologisch-medizinischen Zentren in Volltext-Datenbanken gemäß dem Open-Access-Prinzip frei publiziert. Mit den neuen Vorgaben soll dieser Anteil deutlich ausgeweitet werden.
Parallel will auch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg eine Open-Access-Klausel in der geplanten Reform des Hochschulrahmengesetzes verankern. Laut dem heise online vorliegenden Entwurf sollen damit Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen im Ländle verpflichtet werden, sich das Recht auf eine nicht-kommerzielle Zweitveröffentlichung "in der Regel" binnen sechs Monaten nach Ersterscheinen einer Publikation vorzubehalten. Der Ansatz geht weiter als die im Juni vom Bundestag verabschiedete Open-Access-Bestimmung, die dem Bundesrat zu strikt erschien. (vbr)