Googles Datenbrille im Auto: Strafzettel für Google Glass am Lenkrad

In Kalifornien wurde eine Autofahrerin von der Polizei angehalten, weil sie während der Fahrt eine Datenbrille trug.

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In San Diego im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien ist eine Autofahrerin von der Polizei angehalten worden, weil sie die Datenbrille Google Glass auf der Nase hatte. Die Polizei habe sie dafür bestraft, während der Fahrt einen Monitor betrieben zu haben, schreibt Cecilia Abadie auf Google+.

Aus dem Strafzettel geht hervor, dass sich der Polizist auf Abschnitt 27602 der kalifornischen Straßenverkehrsordnung bezogen hat. Laut dem ist es während der Fahrt verboten, ein Video-, Fernseh- oder anderen Monitor im Sichtfeld des Fahrers zu betreiben.

Abadie nimmt am Programm "Glass Explorer" teil, das heißt sie ist eine der ersten, die die Brille im täglichen Leben testen kann. Im September hieß es, bisher seien 10.000 der Datenbrillen in den USA im Umlauf.

Die Datenbrillen-Pionierin möchte nun wissen, ob es generell illegal ist, Google Glass während der Autofahrt zu tragen und ob es in den USA bereits weitere Strafzettel für solche Fälle gegeben hat. In den Kommentaren zu ihrem Posting auf Google+ wird sie dazu ermuntert, die Strafe juristisch anzufechten. Sie selbst beteuert, die Brille zwar getragen, aber nicht angeschaltet zu haben.

In der deutschen Straßenverkehrsordnung gibt es keinen Passus, der den Betrieb von Monitoren während der Fahrt so ausdrücklich wie in dem kalifornischen Gesetz verbietet. In Paragraf 23 heißt es allerdings: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Das britische Verkehrsministerium hatte im vergangenen Sommer darauf hingewiesen, dass Auto- oder Motorradfahrer am Steuer keine Google Glass tragen dürfen. Angesichts der Tatsache, dass es mit der Datenbrille jederzeit möglich ist, Nachrichten zu lesen oder ein Foto beziehungsweise Video aufzunehmen, müsse daran erinnert werden, dass der Straße immer die volle Aufmerksamkeit gebührt. (anw)