Bundesregierung legt Jahreszahlen zum großen Lauschangriff vor

Ermittler in vier Ländern und beim Bund haben insgesamt neun akustische Wohnraumüberwachungen durchgeführt. Teils fielen Übersetzungskosten bis zu 100.000 Euro an.

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Strafverfolger haben hierzulande im vergangenen Jahr insgesamt neun akustische Wohnraumüberwachungen in acht Verfahren durchgeführt. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Unterrichtung der Bundesregierung auf Basis der Jahresstatistik 2012 des Bundesamts für Justiz hervor. Gerichte ordneten den großen Lauschangriff demnach in den vier Bundesländern und zweimal beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an. In Hamburg kam es zu drei Verfahren, in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils zu einem.

Die Ermittlungen bezogen sich in den meisten Fällen auf Mord- und Totschlag, bei den Verfahren auf Bundesebene ging es um die Bildung einer kriminellen beziehungsweise terroristischen Vereinigung sowie um die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, in einem Hamburger Fall um Drogenkriminalität. Zur präventiven Gefahrenabwehr verwanzte das Bundeskriminalamt (BKA) 2012 keine Wohnungen; die Befugnisse der Polizeibehörde hier sind auch nach wie vor umstritten.

Im Vergleich zu 2011 setzten Ermittler den großen Lauschangriff im vergangenen Jahr weniger häufig ein: Damals hatten Gerichte in zehn Verfahren diese angeordnet, darüber hinaus hatte das BKA dreimal in zwei Verfahren akustische Wohnraumüberwachungen präventiv durchgeführt. Insgesamt wird das Instrument im Rahmen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2004 auf niedrigem Niveau angewendet.

Die Wanzen wurden 2012 ausschließlich in Privatwohnungen eingesetzt, die Abhördauer variierte zwischen zwei und 61 Tagen. Im niedersächsischen Fall benachrichtigten die Behörden rund 30 Betroffene im Nachhinein nicht von der Überwachungsaktion. Es habe sich dabei um "unbeteiligte dritte Personen" gehandelt, "die sich nicht identifizieren ließen". Der Generalbundesanwalt unterrichtete in beiden Fällen die insgesamt 16 Belauschten, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden.

In fünf Fällen erwies sich das Abhören für das Anlassverfahren als relevant, dreimal brachten es die Ermittler nicht weiter. Hohe Kosten fielen vor allem für Übersetzungen an: Der Generalbundesanwalt hat dafür ein einem Fall rund 100.000 Euro hingeblättert, die Niedersachsen berappten über 94.000 Euro, dazu kamen rund 8000 Euro an Übernachtungskosten für die Dolmetscher. Ein Hamburger Verfahren belastete die Justizkasse wegen Übersetzungen mit 47.392 Euro. (anw)