Geldstrafen gegen früheren Freenet-Chef und seinen Finanzchef [Update]

Eckhard Spoerr muss im Verfahren um Insiderhandel 300.000 Euro Strafe zahlen, der Finanzchef Axel Krieger 150.000 Euro. Außerdem wurden beide verurteilt, den Bruttogewinn aus den Aktienverkäufen an den Staat zu zahlen.

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  • dpa

Im Prozess um Insider-Geschäfte sind der frühere Freenet-Chef Eckhard Spoerr und sein Finanzchef Axel Krieger heute zu Geldstrafen von je 300 Tagessätzen verurteilt worden. Spoerr muss 300.000 Euro zahlen, Krieger 150.000 Euro. Außerdem wurden beide verurteilt, den Bruttogewinn aus den Aktienverkäufen von jeweils rund 700.000 Euro an den Staat zu zahlen.

Die Anklage hatte dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Telekommunikationsfirma sowie seinem Finanzchef vorgeworfen, sich im Jahr 2004 durch den verbotenen Verkauf von Aktien um jeweils knapp 1,2 Millionen Euro bereichert zu haben. Die beiden Spitzenmanager sollen Insiderwissen ausgenutzt haben.

Update: Die Große Strafkammer 20 des Hamburger Landgerichts blieb mit ihrem Urteil unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der für beide Angeklagten ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Anwälte kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Spoerr und Krieger hatten im Sommer 2004 jeweils Freenet-Aktien im Wert von rund 1,2 Millionen Euro aus einem Optionsprogramm für den Vorstand verkauft. Kurze Zeit später ging der Kurs der Aktie stark zurück, nachdem negative Informationen über den Geschäftsverlauf des Unternehmens veröffentlicht worden waren. Spoerr und Krieger führten zu ihrer Verteidigung an, sie hätten sich bereits im Jahr 2003 auf einen zügigen Verkauf der Aktien verständigt und dann die Option zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingelöst. Mit dem aktuellen Geschäftsverlauf von Freenet habe das nichts zu tun gehabt; insofern hätten sie keine Insiderinformationen ausgenutzt.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Manager hätten ihre Aktien nicht verkaufen dürfen, weil sie vorhersehen konnten, dass der Kurs nach der Veröffentlichung der ihnen bekannten Geschäftsentwicklung zurückgehen würde, erklärte der Vorsitzende Richter. "Auch ein Lokführer muss bremsen, wenn er von einem Hindernis auf den Schienen erfährt und kann sich nicht darauf berufen, er habe den Fahrplan einhalten wollen", sagte er. Spoerr und Krieger hätten ihren Informationsvorsprung zu ihren Gunsten ausgenutzt und damit gegen das Gesetz über den Wertpapierhandel verstoßen. Da der Vorgang schon lange zurückliege, der Sachverhalt eingeräumt wurde und die Angeklagten nicht vorbestraft seien, habe die Kammer von einer Freiheitsstrafe abgesehen.

Kriegers Anwalt Otmar Kury reagierte verärgert auf das Urteil und die Begründung und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Das Urteil sei nicht überzeugend begründet. Oberstaatsanwalt Uwe Hitziger sagte, seine Behörde werde das Urteil zunächst prüfen und halte nach wie vor eine Freiheitsstrafe für angemessen. Es sei aber durchaus denkbar, dass sich die Anklagebehörde mit der Geldstrafe zufriedengebe und auf Rechtsmittel verzichte.

Spoerr stand bis vor einer Woche fast zehn Jahre lang an der Spitze der Freenet AG. In dieser Zeit gelang es ihm, das Unternehmen als einen der führenden Anbieter im deutschen Internet- und Mobilfunkmarkt zu etablieren. Bei der Fusion mit der Muttergesellschaft Mobilcom setzte sich Spoerr als Chef des neuen Gesamtunternehmens durch. Der 40-jährige Manager war in seiner Amtszeit oft umstritten und musste verschiedene Konflikte mit Aktionärsgruppen durchstehen. Zuletzt war es ihm nicht gelungen, die DSL-Sparte zu verkaufen und er hatte den Abbau von 1000 Arbeitsplätzen nach der Übernahme des Konkurrenten Debitel angekündigt. (dpa) / (anw)