Kalkulierte Kollision: Neue Domains, ICANN-Verträge und der Datenschutz

Domainanbieter könnten vertraglich nicht zu Regelungen verpflichtet werden, die mit deutschen Recht nicht vereinbar sind, versichert die ICANN. Registrare drängen trotzdem auf Klärung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Registrare und die Registry-Betrieber stehen vor der heiklen Frage, ob sie die Standardverträge der ICANN unterzeichnen sollten, ohne sich vorher Ausnahmen zusichern zu lassen. Denn wie so oft bei Vertragsangelegenheiten zwischen den USA und der EU ist der Datenschutz ein Problem. Die ICANN versucht, diese Sorgen zu zerstreuen: Domainanbieter könnten vertraglich nicht zu Regelungen verpflichtet werden, die mit deutschen Recht nicht vereinbar sind, versichert Akram Atallah, ICANN-Präsident für neue Top Level Domains (TLD), gegenüber heise online.

Insbesondere die Sammlung von Domaininhaberdaten durch die Registrare sorgte im Vorfeld der Einführung neuer TLDs für viel Ärger. Die Daten aus Verträgen zwischen Registraren und Domainkunden sollen bis zu zwei Jahre nach Ablauf eines Vertragsverhältnisses aufbewahrt werden. Über die Speicherpflichten der Vorratsdatenspeicherung geht das klar hinaus: Nicht vereinbar mit EU-Datenschutzrecht, lautete das Fazit der Artikel 29-Datenschutzgruppe im Sommer. ICANN-Vertragsbedingungen enden, wo sie nationalem Recht widersprechen, betonte Atallah. "Unsere Verträge ersetzen lokales Recht nicht, das können sie gar nicht."

Warum bedürfe es dann des "komplizierten Verfahrens" für Ausnahmen, fragt der der irische Registrar Michele Neylon, Chef von Blacknight Solutions. Eine Unterzeichnung des Vertrags ohne vorher gesicherte Ausnahme, könne er nicht verantworten. Solange er den ICANN-Standardvertrag nicht unterzeichnet, kann er allerdings keine neuen Domains anbieten. Registrare, die beim bald erwarteten Start mit von der Partie sein wollen, müssen sich also beeilen.

Eine Vorgaben der ICANN nennt Thomas Rickert, Anwalt und Spezialist für Domainrecht für den eco-Verband, eine Zumutung. Die ICANN hätte sich in ihren Einheitsverträgen besser auf Mindeststandards beschränken und umfangreichere Datenspeicherfristen jeweils nationalen Gesetzgebern überlassen sollen. Rickert hat für den eco ein Rechtsgutachten verfasst, das sich mit der deutschen Rechtslage befasst.

Manche Registrare wollen offenbar ohne umständliches Ausnahmeverfahren mit den neuen Domains starten. Große Provider wie 1&1 halten sich allerdings vorerst bedeckt. Für Nutzer, die auf den Datenschutz achten, heißt es dann genau überprüfen, ob die Registrare sich mit ihrer Umsetzung eher mit den lokalen Datenschützern oder dem Compliance-Team der ICANN anlegen wollen. Das gleiche gilt für die eigentlichen Registries, auch wenn sie außerhalb der USA liegen. Für deren Whois-Regeln gibt es bislang noch keine klaren Ausnahmen, dabei gibt es europäische Vorbilder wie .telnic und .cat. (vbr)