Vermittlungsausschuss einigt sich auf niedrigere Entschädigung für TK-Überwachung

Verhandlungsführer von Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die geplante Kostenerstattung von Hilfsleistungen der Provider beim Abhören der Telekommunikation und der Vorratsdatenspeicherung teils abzusenken.

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am gestrigen Mittwochabend den Weg frei gemacht für das Gesetz zur Neuordnung der Kostenerstattung von Hilfsleistungen der Provider beim Abhören der Telekommunikation und der Vorratsdatenspeicherung. Der Bund ist den Ländern teils entgegengekommen und hat eine Absenkung mancher vorgesehenen Entschädigungssummen akzeptiert. Nicht gekürzt werden sollen etwa die Pauschalen für Auskünfte über Verbindungs- und Standortdaten. Eine einfache Datenanfrage wollten sich die Länder, die den Vorstoß des Parlaments zunächst ablehnten, 20 statt 30 Euro kosten lassen. Dieses Ansinnen ist vom Tisch.

Generell sollen sich Ausgleichszahlungen für eine Überwachung oder eine Datenvermittlung stattdessen künftig verstärkt nach der Dauer der Maßnahme richten. Der Bundesrat drängte an diesem Punkt darauf, dass eine Monatspauschale erst dann in voller Höhe anfällt, wenn eine Abhörmaßnahme länger als zwei Wochen dauert. Bei einer maximal einwöchigen Aktion sollen bei einem ISDN-Basisanschluss so etwa nur noch 24 Euro Leitungskosten statt der vom Bundestag zunächst beschlossenen 75 Euro gezahlt werden. Bei einem DSL-Anschluss erhalten die Provider im vergleichbaren Fall nur noch 65 statt 200 Euro. Auch die Leitungskosten für die Übermittlung von Verkehrsdaten sind für Anordnungen, die nicht länger als zwei Wochen dauern, verringert worden.

In den Kompromiss übernommen haben beide Seiten ferner die Forderung des Bundesrates, dass auch bei einer Auskunft über die Struktur einer Funkzelle ein Abschlag möglich ist, soweit sich diese Leistung nach den tatsächlichen Personalkosten berechnet. Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen noch in ihren Sitzungen am Donnerstag beziehungsweise am Freitag bestätigen. Dies gilt aber als reine Formsache.

Branchenverbände wie der Bitkom, der VATM oder der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hatten beklagt, dass schon die vom Bundestag vorgesehenen Sätze nicht alle Ausgaben der Unternehmen abdecken. Vor allem fehle es an einer Entschädigung für die millionenschweren Anschaffungskosten für neu zu errichtende Überwachungsinfrastrukturen zur Vorratsdatenspeicherung. Auch das Verwaltungsgericht Berlin drängt auf eine angemessene Kostenerstattung für die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren und andere Überwachungstätigkeiten und hat QSC und BT von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig befreit. (Stefan Krempl) / (anw)