Bürgerrechtler: EU-Kommission will Informationsfreiheit einschränken

Britische Bürgerrechtler kritisieren einen Vorschlag der Brüsseler Behörde zur Neuregelung der Akteneinsicht, da der Zugang auf Gesetzesentwürfe beschränkt und die Definition zu veröffentlichender Dokumente den Verwaltungen überlassen werden solle.

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Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch beklagt, dass die EU-Kommission die Räder bei der Informationsfreiheit zurückdrehen will. Der zivilgesellschaftlichen Organisation ist ein Entwurf zur Novelle der seit 2001 bestehenden Regelungen zur Akteneinsicht vorab in die Hände gefallen. Laut dem Papier (PDF-Datei), das am morgigen Mittwoch von der Kommission offiziell verabschiedet werden soll, bestünde ein Zugangsrecht nur noch zu Gesetzesentwürfen. Hunderttausende andere von der Kommission selbst oder vom EU-Rat produzierten oder in Empfang genommenen Dokumente müssten laut der Statewatch-Analyse (PFD-Datei) nicht mehr auf Anfrage herausgegeben werden.

Weiter beklagen die Bürgerrechtler, dass ein Dokument künftig von einem Verwaltungsmitarbeiter direkt gekennzeichnet werden müsse, andernfalls tauche es im Register der aktiv von den Brüsseler Gremien zugänglich gemachten Akten überhaupt nicht auf. Statewatch warnt hier vor großer Missbrauchsgefahr. Die Frist zur Reaktion auf Einsprüche gegen ablehnende Bescheide solle ferner von 15 auf 30 Tage verlängert werden. Zudem habe die Kommission viele Vorschläge zur Verbesserung der Informationsfreiheit aus der Zivilgesellschaft und dem EU-Parlament nicht berücksichtigt. Den Bürgerrechtlern missfällt zudem etwa, dass Drittstaaten wie die USA ein Vetorecht vor einer Veröffentlichung haben oder Behörden Anträge zur Einsicht in nicht gleich "identifizierbare" Akten verweigern können sollen. Ähnlich wie hierzulande sind zudem breite Ausnahmen von der Informationsfreiheit wie der Schutz öffentlicher oder privater Interessen sowie laufender Verhandlungen vorgesehen. (Stefan Krempl) / (vbr)