US Supreme Court bestätigt Vergleich nach Sammelklage gegen Facebook

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Beschwerde gegen einen 2009 geschlossenen Vergleich zurückgewiesen, mit dem Facebook den Rechtsstreit wegen des Werbeprogramms Beacon beigelegt hatte.

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Der US-Supreme Court wird den im Namen von Millionen Facebook-Nutzern nach einer Sammelklage geschlossenen Vergleich wegen des umstrittenen Werbeprogramms Beacon nicht überprüfen. Der Oberste US-Gerichtshof wies am Montag eine Beschwerde von vier Klägern zurück und bestätigte damit endgültig den Vergleich, der die Einrichtung einer Datenschutz-Stiftung durch Facebook vorsieht (US Supreme Court 13-136).

Damit geht der Rechtsstreit um das kurzlebige, 2007 von Facebook eingeführte Werbeprogramm zu Ende. Mit "Beacon" wollte Facebook die Aktionen seiner Nutzer auf Websites von Werbepartnern für Anzeigen nutzen. Dagegen hatte sich schnell Protest formiert, der 2008 in einer Sammelklage von Datenschützern mündete. Nach einer Entschuldigung von Gründer Mark Zuckerberg stoppte Facebook die umstrittene Funktion und schlug einen Vergleich vor, um das Verfahren zu beenden.

Der 2009 geschlossene Vergleich sieht vor, dass Facebook insgesamt 9,5 Millionen US-Dollar zahlt. Nach Abzug der Anwaltskosten der Kläger bleiben 6,5 Millionen US-Dollar, die in eine neue Datenschutzstiftung fließen sollen. Vier der an der Sammelklage beteiligten Kläger hatten Einspruch gegen die Bedingungen eingelegt: Sie argumentierten, die rund 3,5 Millionen Betroffenen hätten keinen Vorteil von dem Vergleich. Ein Berufungsgericht setzte sich im September 2012 über diese Bedenken hinweg und bestätigte den Vergleich.

Einer der Berufungsrichter hatte damals eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben. Der Vergleich verwehre den Opfern eine angemessene Entschädigung, während Anwälte und Beklagter davon profitieren, notierte Richter Andrew Kleinfeld. Ähnlich sah es nun auch ein Richter der dreiköpfigen Kammer des Supreme Court. Dennoch bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz. Allerdings erklärte der Oberste Richter John Roberts in einer Stellungnahme zum Urteil, dass sich der Supreme Court bei einem geeigneten Fall mit der umstrittenen Vergleichspraxis befassen könnte.

Vergleiche wie dieser haben zuletzt Schule gemacht, wenn es um eine große Zahl von Betroffenen geht. Nach einer anderen Sammelklage gegen Facebook hat es zuletzt einen ähnlichen Vergleich gegeben: Um die Klage gegen die Werbeform "Sponsored Stories" beizulegen, zahlt Facebook insgesamt 20 Millionen US-Dollar, die an gemeinnützige Organisationen gehen sollen, weil eine Auszahlung kleiner Summen an eine große Zahl Berechtigter einen sehr großen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. (vbr)