Polizei untersucht sogenannten Cyber-Diebstahl bei Online-Spiel

Sieben Millionen Einheiten einer Spielwährung sowie virtuelle Ausrüstungsgegenstände, für die er über 1000 reale Euro aufgewendet hat, sind einem Online-Spieler auf rätselhafte Weise abhanden gekommen. Er hat Anzeige erstattet.

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Von
  • Peter Schmitz

Die Bochumer Polizei ermittelt im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Manipulation bei einem Online-Fantasy-Spiel. Es handelt sich dabei um den ersten derartigen Fall, mit dem sich die Behörden in Deutschland befassen. Wie der deutsche Zweig der österreichischen Nachrichtenagentur "pressetext" berichtet, hat ein Teilnehmer des Gameforge-Spiels "Metin 2" Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, weil er überzeugt ist, dass jemand ihm große Mengen an Spielwährung sowie wertvolle Ausrüstungsgegenstände seiner Spielfigur entwendet hat.

Unter anderem geht es um Waffen und Effizienzverbesserungen: Siamesenmesser, Phoenixschuhe, Himmelstränenarmbänder und andere Items, für die der Spieler nach eigener Auskunft über 1000 Euro an realem Geld aufgewendet hat. Außerdem seien auf ebenso rätselhafte Weise sieben Millionen Yang (die Spielwährung bei "Metin 2"), die er sich mühsam erspielt habe, abhanden gekommen. Dieses spielinterne Vermögen hat sich nicht etwa ein virtueller Bösewicht unter den Nagel gerissen. Vielmehr geht das Opfer von illegalen Aktivitäten eines unbekannten Crackers aus. Der geschädigte Spieler betont, er habe das zum Schutz des Accounts eingerichtete Passwort stets sorgfältig geheimgehalten.

Auch wenn der Gedanke naheliegt, in solchen Fällen Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten, kommt dieser Straftatbestand bei virtuellen Gütern nicht in Betracht. Die Definition in § 242 Abs.1 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) spricht davon, dass "eine fremde bewegliche Sache" weggenommen wird. Dabei kann es nach allgemeiner juristischer Auffassung nur um greifbare Güter gehen.

Nichtsdestotrotz kann sich auch jemand strafbar machen, der zum Nachteil eines anderen informationstechnische Systeme manipuliert. Hier geht es dann ums Ausspähen, Abfangen (§ 202a+b StGB) und Verändern (§ 303a) von Daten; auch das ist je nach Tatbestand mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bedroht. In genau dieser Richtung ermittelt denn auch die Bochumer Polizei, wobei es im vorliegenden Fall noch nicht erwiesen ist, dass tatsächlich ein Cracker-Eingriff vorliegt. Für die Ermittlungsbehörden ist zunächst einmal abzuklären, ob nicht auch eine bloße Fehlfunktion des Gameforge-Spielservers in Betracht kommt. Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang, und klar ist derzeit offenbar noch nichts. Gameforge versichert unterdessen, dass bei "Metin 2" keinerlei technische Probleme aufgetreten seien.

Für das Opfer spielen die strafrechtlichen Dimensionen eines solchen Vorfalls meistens eine untergeordnete Rolle. Selbst wenn ein etwaiger Täter bestraft wird, bleibt der Verlust. Einen Anspruch auf Ersatz muss das Opfer zivilrechtlich geltend machen – wenn ein Täter strafrechtlich ermittelt wurde, weiß der Geschädigte zumindest, gegen wen er vorzugehen hat.

"Metin 2" funktioniert wie etliche andere Multiplayer-Online-Spiele nach dem sogenannten "Free to Play"-Prinzip. Brancheninsider sprechen seit einiger Zeit davon, dieses Geschäftsmodell werde über kurz oder lang die Online-Spieleszene komplett beherrschen. Spieldownload und Teilnahme sind dabei vom Grundsatz her kostenlos, was die Einstiegsschwelle für Ausprobierer niedrig macht. Zahlreiche spielwichtige Items lassen sich durch geduldiges Spielen erringen, sodass jemand, der es darauf anlegt, tatsächlich gratis viel Spaß haben kann. Vieles, was einem Teilnehmer Spielvorteile bringt, gibt es jedoch für reale Währung zu kaufen. Dass der Spieler im Bochumer Fall bereits eine vierstellige Eurosumme in seinen Spielcharakter investiert haben will, zeigt, wie stark die Faszination des virtuellen Abenteuers bei diesem Konzept die Geldbörse von Teilnehmern öffnen kann. (psz)