Bundesverwaltungsgericht: Baustopp für A20

Die Autobahn 20 darf bei Bad Segeberg bis auf weiteres nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht gab damit Klagen von BUND und Nabu sowie der Gemeinde Klein Gladebrügge statt

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Die Autobahn 20 darf bei Bad Segeberg bis auf weiteres nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr für den Abschnitt von Weede bis Wittenborn am Mittwoch für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht gab Klagen der Naturschutzverbände BUND und Nabu sowie der Gemeinde Klein Gladebrügge statt. Es ging um den Schutz eines großen Fledermausquartiers und um den konkreten Verlauf der geplanten Trasse auf einem zehn Kilometer langen Autobahn-Abschnitt. Mit der Entscheidung des Gerichts dürfte sich der Weiterbau der A20 deutlich verzögern.

Die A20 soll einmal über Elbe und Weser hinweg Ost und West verbinden.

(Bild: NordNordWest)

Die Verbände hätten zu recht die Verträglichkeitsuntersuchungen des Landes beanstandet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Nach Ansicht des Gerichts wurde nicht gründlich genug geprüft, welche Auswirkungen der Autobahnbau in diesem Abschnitt auf das streng geschützte Gebiet Segeberger Kalkberghöhle hat. Dieses Gebiet ist das größte bekannte Fledermausgebiet mit mehr als 20.000 Tieren, die dort überwintern. Die Industrie- und Handelskammer sprach nach der Gerichtsentscheidung von einem herben Rückschlag und forderte mehr Planungsmittel.

(dpa) (mfz)