EU-Kompromiss zu Verwertungsgesellschaften: Online-Lizenzierung von Musik wird einfacher

Musikplattformen können im Internet von Verwertungsgesellschaften leichter Lizenzen für Songs erhalten, Künstler erhalten bessere Kontrolle über ihre Rechte bei den Verwertungsgesellschaften und können uneingeschränkt freie Lizenzen nutzen.

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Nicht nur für Youtube wird es einfacher, Lizenzen für Online-Musik europaweit zu erhalten

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des Ministerrats haben sich auf einen Richtlinienentwurf geeinigt, wonach Musikplattformen im Internet leichter Lizenzen für Songs erhalten sollen. Diensteanbieter müssten demnach nicht mehr mit Verwertungsgesellschaften in jedem Mitgliedsstaat über die Nutzung deren Repertoires spezielle Vereinbarungen ausmachen, sondern könnten die Lizenzen von einer "kleinen Gruppe" der Vertreter der Urheber- und Verwerter erhalten.

Beide Seiten haben zudem verabredet, dass Musik-Verwertungsgesellschaften wie die GEMA alle ihre Repertoires zu gleichen Bedingungen lizenzieren müssen. Damit soll der Zugang auch zu weniger populären Stücken gefördert werden. Kernstück der Richtlinie ist eine Vorschrift für die Lizenzierungsstellen, eine online abrufbare Datenbank bereitzustellen, in der sie ihren fürs Internet geöffneten Bestand nachprüfbar bereithalten.

Künstler sollen dem Kompromiss nach rascher ihre Vergütungen erhalten: Tantiemen aus den Einnahmen müssen "schnellstmöglich" an die Urheber fließen. Spätestens neun Monate nach dem Ende des Finanzjahres, in dem der Anbieter Musikrechte verkauft hat, ist die neue Frist für die Ausschüttung. Die EU-Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorstoß zunächst zwölf Monate vorgesehen, die Rechtspolitiker des Parlaments drängten auf drei Monate.

Durchsetzen konnten sich die Abgeordneten mit ihrer Forderung, Autoren und ausführenden Künstlern eine bessere Kontrolle über das Management ihrer Rechte ermöglichen. So sollen sich die Urheber frei für eine Verwertungsgesellschaft entscheiden und sich einfacher an deren Entscheidungsprozessen beteiligen können. Rechteinhaber wird zudem ausdrücklich zugestanden, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungen etwa über Creative Commons erteilen zu dürfen. Die GEMA hat sich in dieser Frage lange quergestellt, da sie beide Systeme nicht für kompatibel hält.

"Die Richtlinie wird die Interessen europäischer Kreativer effektiv schützen und es Endnutzern ermöglichen, europaweit Zugang zu geschützten Werken zu erhalten", begrüßte die konservative französische Parlamentsberichterstatterin Marielle Gallo die Absprache. Das Gesetzeswerk veranschauliche, dass das Urheberrecht "einfach an das digitale Zeitalter angepasst werden kann".

Die Plenarversammlungen des Parlaments und des EU-Rats müssen dem vereinbarten Text noch zustimmen, was aber als Formsache gilt. Bis Februar 2014 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. (jk)