Datenschutzbeauftragter warnt Vermieter vor Schnüffelei

Beim Hamburger Datenschutzbeauftragten häufen sich die Beschwerden von potenziellen Mietern über zu neugierige Vermieter. Darum hat Johannes Caspar die Rechtslage zusammengefasst.

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  • dpa

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Vermieter davor gewarnt, potenzielle Mieter zu intensiv auszuforschen. "Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und sogar Schufa-Auskünfte von Mietinteressenten verlangen, verhalten sich rechtswidrig", erklärte Caspar. Dass sie vor Abschluss eines Vertrags möglichst viel über die persönlichen Verhältnisse ihres künftigen Mieters wissen möchten, "mag verständlich sein". Doch das berechtige Vermieter nicht, alles über sie erfahren zu dürfen, erklärte Caspar, da sich die Beschwerden häuften.

Auf dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt gebe es in der Regel mehrere Bewerber auf eine Bleibe. Ob ein Interessent den Zuschlag bekommt, hänge zentral von dessen Daten ab. Dabei bleibe es aber oft nicht bei Fragen nach Einkommen oder Arbeitsplatz. Teilweise sollen laut Caspar "freiwillig" umfangreiche Angaben zu persönlichsten Verhältnissen gemacht werden. Da das oftmals nicht zulässig ist, haben die Datenschützer in einer Broschüre zusammengefasst, was Vermieter überhaupt fragen dürfen. (anw)